Gemeinsamer Antrag FDP und Freie Wähler 0371/18
Anfrage 0285/18
Beantwortung von Anfragen (0256/18-AW) öffentlich
Anfrage 0256/18
Antrag 0212/18
Antrag 0164/18
Anfrage
Nr. 4442/17 Anfrage i. S. Kieseinbau in der Fuhse
In der Beantwortung einer Einwohneranfrage von 2016 zum oben genannten Thema hat die Verwaltung mitgeteilt, dass mit der Einbringung von Kiesschüttungen eine Strukturverbesserung des Gewässers erreicht werden soll. Neben weiteren Erläuterungen wurde berichtet, dass erste Erfolge bereits dokumentiert werden konnten. Durch Aufzeichnungen, welche während Hochwasserphasen gemacht wurden, konnte dokumentiert werden, dass die Maßnahmen keinen negativen Einfluss auf den Wasserabfluss der Fuhse haben. Die Entwicklung der Flusssohle wird vom Fachgebiet Umwelt engmaschig kontrolliert und dokumentiert.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. In welchen Zeitabständen wird die Entwicklung der Flusssohle kontrolliert?
2. Wurde durch die Maßnahme die Strukturverbesserung des Gewässers langfristig erreicht?
Die Anfrage der FDP-Ratsfraktion wird wie folgt beantwortet:
Frage 1:
In welchen Zeitabständen wird die Entwicklung der Flusssohle kontrolliert?
Antwort der Verwaltung:
Eine Begehung erfolgt ca. drei- bis viermal jährlich. Hinzu kommen anlassbezogene Kontrollen und eine jährliche Gewässerschau des Unterhaltungsverbands Fuhse-Aue-Erse.
Frage 2:
Wurde durch die Maßnahme die Strukturverbesserung des Gewässers langfristig erreicht?
Antwort der Verwaltung:
Über langfristige (mehr als 10 Jahre) Strukturverbesserungen des Gewässers können noch keine Aussagen getroffen werden. Jedoch zeigt sich, dass sich die Sohlstruktur des Gewässers seit Einbringung der Kiesschüttungen verbessert hat. Es sind sowohl Strömungsvarianzen in der Breite der Sohle als auch in der Geschwindigkeit als Verbesserungen zu beobachten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anfrage
Nr. 4441/17 Anfrage zur Vorlage 3883/17 Anschaffung von iPads für den Schulgebrauch
Am 27.05.2020 hat der Verwaltungsausschuss der Beschaffung von 570 Tablets einschließlich Zubehör im Rahmen des Förderprogramms „Digitalpakt für Schulen“ zugestimmt. Die Tablets sollten vorerst für Schülerinnen und Schüler vorgehalten werden, die unter die Härtefallregelung fallen und keine Möglichkeit haben mit eigenen digitalen Geräten von zuhause mit der Klasse und den Lehrern zu kommunizieren. Die Schulen waren aufgefordert, hierzu ein Vergabekonzept zu erarbeiten und Kriterien festzulegen, welche Schülerinnen und Schüler berechtigt sind.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Haben die Schulen das Vergabekonzept erarbeitet?
2. Wie viele Geräte sind mittlerweile an bedürftige Schüler verteilt worden?
3. Wie hoch ist die Nutzungszeit pro Schüler der bereits aktivierten Geräte?
4. Warum sind noch nicht alle 570 Geräte betriebsbereit im Netz aktiviert (Stand 26.10.2020: 361 Geräte aktiviert, 209 Geräte noch nicht)?
Antwort der Verwaltung:
Seitens des Niedersächsischen Kultusministeriums ist zur Vergabe eine verbindliche Handreichung erfolgt sowie ein Musterleihvertrag für die Schulen, die zeitgleich mit dem Sofortausstattungsprogramm auf den Seiten des MK zur Ausleihe von Endgeräten veröffentlicht wurden:
digitaleschule.niedersachsen.de/startseite/forderung/sofortausstattungsprogramm_des_bundes_und_der_lander/ (siehe Anlage 1 und 2)
Die dort festgesetzten Regelungen beinhalten auch die Bereitstellung eines verbindlichen Leihvertrages.
Die grundsätzliche Entscheidung, wer ein Endgerät beanspruchen kann, liegt bei der Schule und orientiert sich vornehmlich an den Bestimmungen zur Lehrmittelfreiheit. Die Schule kann weitere Hilfskriterien festlegen.
Frage 2:
Wie viele Geräte sind mittlerweile an bedürftige Schüler verteilt worden?
Antwort der Verwaltung:
Die 570 Tablets wurden mit dem Ziel der Ausleihe zur Teilnahme am Home Learning angeschafft und sollten nach dem Ende des Lockdown bzw. der Infektionsschutzmaßnahmen zu Covid19 (zum Zeitpunkt der Ausnahme waren die Schulen im Lockdown) wieder in die schulische Nutzung zurückkehren. Da die Geräte aufgrund der späten Lieferung erst zum Schuljahr 2020/2021 ausgeliefert wurden und die Schulen mit dem Szenario A (Regelbetrieb) begannen, war die Notwendigkeit einer Ausleihe zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben.
Eine Umfrage zum Einsatz der Geräte im Dezember 2020 ergab, dass mittlerweile 65 Geräte in 16 Schulen ausgeliehen sind. 6 Schulen haben nicht geantwortet.
Frage 3:
Wie hoch ist die Nutzungszeit pro Schüler der bereits aktivierten Geräte?
Antwort der Verwaltung:
Die Nutzungszeit pro Schüler kann mit dem Mobile Device Management (MDM) laut Hersteller nicht abgefragt werden. Eine Aussage zur Nutzung kann daher nur von den Schulen getätigt werden.
Frage 4:
Warum sind noch nicht alle 570 Geräte betriebsbereit im Netz aktiviert (Stand 26.10.2020: 361 Geräte aktiviert, 209 Geräte noch nicht)?
Antwort der Verwaltung:
Am 19.10.2020 wurden alle Schulen angeschrieben, die die gelieferten iPads laut MDM noch nicht im Internet genutzt hatten. Den Schulen wurde Hilfe bei der Inbetriebnahme angeboten, die auch von einigen Schulen angenommen wurde. Einige Schulen haben sich nicht zurückgemeldet und daher hatten, Stand 20.11.2020, 78 iPads noch keine Verbindung zum MDM aufgebaut. Die verbleibenden Schulen werden aktuell telefonisch kontaktiert, um die Gründe zu ermitteln, warum die iPads noch nicht eingesetzt werden.
Mittlerweile sind alle Geräte im Netz als aktiviert registriert.
Antrag
Nr. 4190/17 Änderungsantrag zur Vorlage 4029/17 Fußwegbeleuchtung "Hinter den Höfen"
Beschlussvorlage:
Der Beschlussvorschlag der Vorlage 4029/17 wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Fußweg (siehe Anlage) zwischen der Stichstraße "Hinter den Höfen" (westliche Begrenzung), Zollnweg (östliche Begrenzung) und "Hinter den Höfen" (südliche Begrenzung bis zum Spielplatz) eine ausreichende Beleuchtung sicherzustellen. Die Maßnahme i. H. v. voraussichtlich ca. 20.000 € wird aus Haushaltsresten finanziert.
Anfrage
Nr. 4192/17 Mögliche Alternative für eine Ortsumgehung Salder
Das standardisierte Bewertungsverfahren nach EWS hat gezeigt, dass keine der drei Varianten, welche für eine Ortsumgehung Salder favorisiert waren, ein positives Kosten-/Nutzenverhältnis aufweist.
In Gebhardshagen soll nordöstlich der Ortschaft ein Baugebiet entstehen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der Frage, ob die Möglichkeit besteht, im Zuge der Erschließung des geplanten Baugebietes Nordost in Gebhardshagen und dessen Anschließung an das öffentliche Verkehrsnetz eine Verbindung zwischen der K 12 (Nord-Süd-Straße) und der L 472 (Mindener Straße/Weddemweg) herzustellen?
Von einer Verbindung zwischen den genannten Straßen könnten beide Ortschaften profitieren. Für eine Erschließung des Baugebietes müssten nicht alle Fahrzeuge durch Gebhardshagen fahren und der Schwerlastverkehr könnte aus Salder heraus gehalten werden.
Antrag
Nr. 4191/17 Änderungsantrag zur Vorlage 4007/17 Machbarkeitsstudie zur Ortsumgehung Salzgitter-Salder, hier: weiteres Vorgehen nach Abschluss der Untersuchungen
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag der Vorlage 4007/17 wird folgendermaßen geändert:
1. Entfällt
2. Die Planungen für eine Erneuerung der Museumstraße zwischen Mindener Straße und Gänsebleek werden wieder aufgenommen, dabei muss gewährleistet sein, dass das bestehende Tempolimit von 30 km/h auch in Zukunft nicht aufgehoben wird.
3. Die Umsetzung verkehrslenkender Maßnahmen zur Verminderung der Attrak-tivität der Museumsstraße für durchfahrende Kfz am Knotenpunkt Museumstraße / Mindener Straße erfolgt bedarfsgerecht. Hierzu gehören auch die Errichtung eines LKW-Leitsystems und die Anpassung der Lichtsignalanlagen zur Verkehrslenkung.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Gemeinsamer Antrag der FDP und der Linken
Nr. 4193/17 Einbürgerungsfeier
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die Einbürgerungsurkunden in einem feierlichen und würdevollen Akt überreicht werden können. Hier könnte sich z.B. eine Feierstunde/Einbürgerungsveranstaltung im Ratssaal anbieten.
Begründung:
Aus der ganzen Welt kommen Menschen in unsere schöne Stadt und entscheiden sich nach einer gewissen Zeit, in der sie ihren Wohnsitz bei uns haben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Für diese Menschen gibt es viele verschiedene Gründe für diesen Schritt. Dazu zählen Verfolgung im Heimatland, die Hoffnung auf ein sicheres Leben, wirtschaftliche Stabilität, auch der Brexit spielt eine entscheidende Rolle.
Der Akt der Einbürgerung ist sowohl für uns als Stadt als auch für die/den neuen Staatsbürger/in ein sehr gewichtiger Tag. Einerseits heißen wir einen neuen Staatsbürger/in willkommen und gewähren ihm alle Rechte und Pflichten, die eine Staatsbürgerschaft mit sich bringt. Anderseits bekennt sich die/der Einzubürgernde zu unserem Grundgesetz und den sich daraus ableitenden Werte und Normen unserer Gesellschaft.
Anfrage
Nr. 4154/17 Raumlufttechnische Anlagen in Schulen
Das RKI und das Umweltbundesamt gehen davon aus, dass raumlufttechnische Anlagen in Schulen bei entsprechender Nutzung und Wartung sehr wirksam die Ausbreitung von SARS-CoV-2 verhindern können, zumal diese Anlagen auch verhindern, dass es zu einer zu hohen CO2 - Belastung in den Klassenräumen kommt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. In wie vielen Schulen in Salzgitter sind solche raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) verbaut?
2. Gibt es Planungen, RLT-Anlagen in den aktuell zu modernisierenden Schulen wie z.B. der Wiesenschule einzubauen?
3. Ist es geplant, aufgrund der Erfahrungen mit SARS-CoV-2 alle Schulen in Salzgitter sukzessive mit RLT-Anlagen auszustatten?
4. Wie hoch wäre der finanzielle Mehraufwand am Beispiel der Wiesenschule, wenn eine RLT-Anlage verbaut werden würde? Sollte die Anlage fester Bestanteil der Modernisierung sein, bitten wir, die eingeplanten Zahlen zu nennen.
Anfrage
Nr. 3885/17 Bestattungen im Rahmen der kommunalen Pflichtbestattung; hier: Gedenkfeier für die Verstorbenen, Vorlagen Nr. 2213/17 und 3412/17
Der Rat der Stadt Salzgitter hat im März 2019 beschlossen, eine jährliche Gedenkfeier für die im Rahmen der kommunalen Pflichtbestattung beigesetzten Verstorbenen durchzuführen.
Eine Nachfrage am 24.10.2019, wann mit einem Konzept zu rechnen ist, wurde von der Verwaltung am 30.10.2019 beantwortet. Danach musste noch geklärt werden, inwieweit das Datenschutzrecht berücksichtigt werden muss. Außerdem wurden noch Gespräche mit Vertretern der Kirchengemeinden geführt, um den religiösen Anforderungen an eine überkonfessionelle Trauerfeier gerecht zu werden. Mit einem Konzept könne im ersten Quartal 2020 gerechnet werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Mitteilung, wie der aktuelle Sachstand ist.
Antwort der Verwaltung:
Der Rat der Stadt Salzgitter hat mit Beschluss vom 26.03.2019 zum Antrag 2213/17 der Verwaltung den Auftrag erteilt, ein Konzept für eine jährliche Gedenkfeier für Verstorbene, welche im Rahmen der kommunalen Pflichtbestattungen in Salzgitter bestattet wurden, zu erarbeiten. Dieses Konzept wird nachfolgend dargestellt:
Konzept Gedenkfeier
• Grundlage Nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde jene Bestattungen zu veranlassen, für die niemand sorgt. Aufgrund eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2012 werden die Verstorbenen hierbei grundsätzlich in Salzgitter bestattet, soweit sie auch in Salzgitter gelebt haben und keine entgegenstehende Willensbekundung vorliegt. Eine solche ordnungsbehördliche Bestattung umfasst dabei jedoch keine Trauer- oder Gedenkfeier.
Der Rat der Stadt Salzgitter hat die Verwaltung nunmehr mit Beschluss vom 26.03.2019 zum Antrag-Nr. 2213/17 gebeten, ein Konzept über eine jährliche Gedenkfeier für Verstorbene, welche im Rahmen dieser kommunalen Pflichtbestattung in Salzgitter beigesetzt wurden, zu erarbeiten.
• Zuständigkeit
Die organisatorische Zuständigkeit bezüglich der kommunalen Pflichtbestattungen obliegt dem Fachdienst 32 - BürgerService und Ordnung; hier dem Fachgebiet 32.3 - Öffentliche Sicherheit und Gewerbe.
• Gedenkfeier
Die Gedenkfeier hat einen gesellschaftlichen Charakter zu bewahren. Mit ihr soll u.a. auch vermieden werden, dass die Menschen, die ihr Leben - wenn ggf. auch nur teilweise - in Salzgitter verbracht haben, in Vergessenheit geraten.
• Ort/Räumlichkeit
Die überwiegende Anzahl der ordnungsbehördlichen Bestattungen findet auf dem Städtischen Friedhof in Salzgitter-Lebenstedt, Peiner Straße, statt. Grundsätzlich erfolgt die Beisetzung dabei in einer Urnengemeinschaftsanlage. Für die Gedenkfeier steht die hier befindliche Friedhofskapelle zur Verfügung.
• Beteiligte Institutionen Für die Durchführung der Feier stehen folgende Institutionen zur Verfügung:
• Evangelisch-lutherische Propstei Salzgitter-Lebenstedt, als Vertretung für die evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden in Salzgitter
• Katholisches Pfarramt St. Joseph, als Vertretung für die katholischen Kirchengemeinden in Salzgitter
• Hospiz-Initiative Salzgitter e.V.
• Evangelische und katholische Krankenhausseelsorge HELIOS Klinikum Salzgitter
• Ausgestaltung
Die inhaltliche Ausgestaltung, die durch das gesprochene Wort, ggf. ergänzt durch musikalische Beiträge, geprägt sein wird, erfolgt durch die Vertretenden der beteiligten Institutionen. Die Koordinierung obliegt der Stadt Salzgitter. Zum Abschluss der Gedenkfeier wird die jeweilige Urnengemeinschaftsanlage aufgesucht.
• Termin, Bekanntgabe
Pro Quartal findet eine Gedenkfeier statt. Die Bekanntgabe der Termine sowie der jeweiligen Verstorbenen, derer gedacht wird, erfolgt über die örtliche Presse.
Erläuterungen zum Konzept
Die überwiegende Anzahl der Bestattungen erfolgt innerhalb einer Urnengemeinschaftsanlage auf dem Städtischen Friedhof von Salzgitter-Lebenstedt. Dieser Friedhof verfügt über eine adäquate Friedhofskapelle, welche auch vom Platzbedarf angemessen erscheint. Die Räumlichkeiten stehen nach Rücksprache mit dem Städtischen Regiebetrieb (SRB) für solche Feiern nach Terminabsprache zur Verfügung und bieten sich für eine geplante Nutzung an.
Das Konzept sieht auf Anraten der kirchlichen Vertreter eine Gedenkfeier pro Quartal vor. Entgegen der ursprünglichen Vorgabe einer jährlichen Feier besteht bei kürzeren Terminabständen bei den Hinterbliebenen eine bis dahin noch stärkere mentale Bindung zu den Verstorbenen. So kann diese Gedenkfeier auch der Trauerbewältigung dienen.
Ihre Bereitschaft an der Übernahme bzw. Mitarbeit an der inhaltlichen Ausgestaltung haben folgende Institutionen bekräftigt:
• Evangelisch-lutherische Propstei Salzgitter-Lebenstedt,
• Katholisches Pfarramt St. Joseph,
• Hospiz-Initiative Salzgitter e.V.,
• Evangelische und katholische Krankenhausseelsorge Helios Klinikum Salzgitter. Die organisatorische Zuständigkeit verbleibt bei der Stadt Salzgitter.
Eine separate Schirmherrschaft ist nicht opportun, da die Durchführung einer solchen Gedenkfeier im engeren Bezug zur originären Aufgabenerledigung der Verwaltung steht.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen werden sich im marginalen Bereich bewegen. Neben einem Entgelt für die musikalische Begleitung sind hier ggf. die Aufwendungen für eine Mitteilung in der örtlichen Presse zu benennen.
Antrag
Nr. 3881/17 Beteiligung an der Hebammenzentrale für Braunschweig und die Region
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Salzgitter beteiligt sich an der Hebammenzentrale für Braunschweig und die Region.
2. Dafür werden jährlich 25.000 Euro zur Verfügung gestellt.
3. Die Kosten für die Beteiligung sind für dieses Jahr aus zur Verfügung stehenden Haushaltsresten zu bestreiten und für die Folgejahre in die nächsten Haushalte einzustellen.
4. Nach zwei Jahren wird eine Evaluation durchgeführt und in den Gremien darüber berichtet. Dem Rat wird regelmäßig über die Wirksamkeit der Hebammenzentrale berichtet.
Begründung:
Gesundheitsversorgung und Familienfreundlichkeit sind für die Lebensqualität in den Kommunen ganz entscheidende Standortfaktoren. Da Familienfreundlichkeit bereits die Betreuung und Versorgung während der Schwangerschaft prägt, braucht eine Stadt wie Salzgitter ein gutes und ausreichendes Angebot zur Geburtsvorbereitung. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Anzahl von Hebammen mit entsprechenden Kapazitäten.
Aktuell müssen sich Schwangere nach Bekanntwerden der Schwangerschaft eine Hebamme für die Vorsorge und die Wochenbettbetreuung suchen. In der sensiblen Phase des Wochenbettes kümmern sich Hebammen um ein breites Spektrum gesundheitlicher Fragestellungen der Frauen und besonders in den ersten zehn Tagen um den Gesundheitszustand des Kindes und seine allgemeine Entwicklung. Hier werden Weichen gestellt, die oft entscheidend für ein gesundes Aufwachsen des Kindes sind.
Oft müssen die Frauen viele Anfragen stellen, bis sie eine Hebamme gefunden haben, die noch freie Termine hat. Dieser Umstand kann für Mutter und Kind ein gesundheitliches Risiko bedeuten. Eine Hebammenzentrale mit einer dazu geschalteten Website würde den Suchvorgang erleichtern.
Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 18.02.2020 beschlossen, in Braunschweig schnellstmöglich eine Hebammenzentrale für Braunschweig und die Region einzurichten. Die Landkreise Wolfenbüttel und Helmstedt haben bereits ein Interesse an einer Zusammenarbeit ausgedrückt.
Anfrage
Nr. 3874/17 Betreuung von sog. "Problemfamilien" während der Corona-Pandemie
Durch die Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Pandemie sind besonders Kinder in sog. Problemfamilien betroffen. Durch den Wegfall von Schulunterricht und Kita-Unterbringung ist die Gefahr groß, dass die ohnehin belastende Situation in der Familie eskaliert. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Kinder werden zurzeit vom Jugendamt betreut, die sich in Problemfamilien befinden?
- Wie halten die Bediensteten des Jugendamtes Kontakt mit den Familien?
- Kam es, seit dem Ausbruch von Covid 19, vermehrt zu Problemen in diesen Familien. Und wenn ja, welcher Art waren diese?
- Welche Maßnahmen wurden von der Verwaltung zum Schutz der Bediensteten getroffen, die diese Familien betreuen?
Anfrage
Nr. 3857/17 Anfrage Wiederaufnahme des Unterrichtes
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 16.04.2020 mitgeteilt, dass ab dem 27.04.2020, beginnend mit den diesjährigen Abschlussjahrgängen, wieder Präsenzunterricht in den Schulen stattfinden wird. Voraussetzung dafür wird die Einhaltung der notwendigen Hygienestandards sein. Diese Standards herzustellen, ist laut Landesregierung Aufgabe der Schulträger.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
• Wie viele Schultoiletten pro Schüler gibt es an den einzelnen Schulen?
• In wie vielen dieser Toilettenräume besteht die Möglichkeit, sich mit warmem Wasser die Hände zu waschen?
• In wie vielen Klassenräumen sind Waschbecken vorhanden?
• Sind in allen Toilettenräumen Seifenspender mit Seife sowie Papierhandtücher in ausreichender Menge vorhanden?
• Wie oft werden die Toiletten und die sonstigen schulischen Räume gereinigt und die Seifenspender und Papierhandtücher aufgefüllt?
• Wie oft werden High-Touch-Flächen in und an den Schulgebäuden gereinigt und/oder desinfiziert? • Welche Änderungen/Verbesserungen plant die Verwaltung in Hinblick auf die Antworten zu den vorgenannten Fragen?
• Welche Hygienemaßnahmen sind im Bereich der Schülerbeförderung geplant?
• Welche Hygienemaßnahmen/Nutzungseinschränkungen sind in Bezug auf die Nutzung der Flächen und Gegenstände zur Pausengestaltung (Schulhof, Spielgeräte, etc.) geplant?
• Welche Hygienemaßnahmen/Nutzungseinschränkungen sind in Bezug auf die Schulverpflegung (Mensa, Schulkiosk, etc.) geplant?
• Welche Anzahl von Schülern umfassen die einzelnen Lerngruppen in den Schulen?
• Welches der Modelle zur Aufteilung des Unterrichts innerhalb einer Schulwoche wurde von den einzelnen Schulen gewählt?
Antrag
Nr. 3848/17 Schaffung eines Stadtviertels am Salzgittersee
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Salzgitter beauftragt die Verwaltung, einen Architekturwettbewerb für die Schaffung eines gemischten Stadtviertels mit Wohnungen und Büros, Plätzen mit Einzelhandel und Gastronomie am Salzgittersee auszuloben.
Begründung:
Die Bürgerbeteiligung zur Weiterentwicklung am Salzgittersee hat ergeben, dass sich 35,2 % der Teilnehmer an dem Beteiligungsprozess am See ein Stadtviertel mit Wohnungen und Büros, Einzelhandel und Gastronomie vorstellen können. Weitere 29,9 % haben angegeben, hierfür offen zu sein, ihnen allerdings ein anschauliches Konzept für ein solches Stadtviertel fehle. Dies müsste zunächst erstellt werden. Durch einen Architekturwettbewerb können publikumswirksame Vorschläge entstehen, welche die noch unentschlossenen bzw. einer eventuellen Bebauung ablehnend gegenüberstehenden Bürgerinnen und Bürger überzeugen. Mit der Schaffung eines Stadtviertels am Salzgittersee gestaltet die Stadt u. a. attraktiven und hochwertigen Wohnraum für BürgerInnen der Stadt Salzgitter, aber auch für NeubürgerInnen.
Bei der Auslobung eines städtebaulichen Architekturwettbewerbes sind nachfolgende Bedingungen/Voraussetzungen zu berücksichtigen:
• Die freie und direkte Zugänglichkeit zum See und dessen Ufer muss am ganzen See für die Öffentlichkeit erhalten bleiben
• Eingriffe in die Natürlichkeit, Landschaft und Tierwelt sollen möglichst ausgeschlossen bzw. gering gehalten werden, so dass der Naturcharakter des Sees erhalten bleibt
• Die Bebauung soll unter ökologisch innovativen Gesichtspunkten geplant werden
• Es sollen keine Konzepte für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern eingereicht werden, sondern ausschließlich für hochwertige Eigentumswohnungen, wobei ein Teil der Wohnungen seniorengerecht geplant werden soll
• Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Weiterentwicklung am Salzgittersee und der Wohnbaulanduntersuchung (Beschlussvorlage 2137/17) sind zu berücksichtigen
• Die Ergebnisse des Wettbewerbs sind öffentlich bekanntzumachen.
Antrag
Nr. 3629/17 Bilingualer Kindergarten
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Verhandlungen mit Kita-Trägern darauf hinzuwirken, dass mindestens einer der neu zu errichtenden Kindergärten bilingual (deutsch/englisch), nach dem Konzept der Immersion, betrieben wird.
Begründung:
Im Zeitalter der Globalisierung und multikultureller Gesellschaft steht die Verständigung mit anderen Menschen im Vordergrund. Das Werkzeug hierzu ist die Kommunikation, also ist es erforderlich, mehrere Sprachen zu beherrschen. Die für Europa „normale“ Einsprachigkeit wird den Anforderungen nicht mehr gerecht. Durch das Erlebnis authentischer Mehrsprachigkeit sollen die Kinder zusätzlich auf das Europa von morgen vorbereitet und die Grundlage für Toleranz und anderssprachige Menschen und ihre Kultur gelegt werden. Insbesondere die englische Sprache ist in der westlichen Welt das „Schweizer Taschenmesser“ unter den Sprachen - wenn man die englische Sprache beherrscht, kann man sich in beinahe jedem Land zurechtfinden. Der frühe Kontakt mit einer Fremdsprache fördert nicht nur die sprachlichen Fähigkeiten der Kinder, sondern auch deren kognitive Entwicklung sowie die sozialen Kompetenzen. Als Lernstart für eine zweite Sprache ist nach wissenschaftlichen Studien der Zeitraum bis zur Einschulung besonders günstig, die Zeit vor dem vierten Lebensjahr sogar empfehlenswert. Deshalb sollte jetzt die Chance genutzt werden, solch ein Angebot in Salzgitter zu schaffen.
Antrag
Nr. 3582/17 Antrag i. S. Leerung der Müllbehälter am Salzgittersee
Beschlussvorlage:
Der SRB wird beauftragt, ein Müllkonzept für den Salzgittersee zu erstellen. Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
• Aufstellung von größeren Müllbehältern mit Deckel, welche es Vögeln und anderen Tieren erschwert, den Müll wieder raus zu holen
• Zusätzliches Aufstellen von Wertstoffbehältern
• Erhöhung der Leerungsfrequenz in der Zeit vom 01.04. bis zum 31.10.
Begründung:
Viele Teilnehmer der Befragung zur Weiterentwicklung des Salzgittersees haben sich negativ zum Thema Müll und dessen Entsorgung geäußert.
Mit einem neuen Konzept kann das Problem mittelfristig (zur nächsten Saison) gelöst werden.
Die Erhöhung der Leerungsfrequenz sorgt für weniger überquellende Sammelbehälter. Vom 01.04. bis zum 31.10. sollte, insbesondere am Wochenende, zweimal täglich geleert werden.
Bei dem genannten Zeitraum soll dem Städtischen Regiebetrieb freigestellt sein, zu entscheiden, ob das Wetter in den Frühlings- (April/Mai) und Herbstmonaten (September/Oktober) eine zweimalige Leerung nötig macht.
Antrag
Nr. 3485/17 Entwicklung eines neuen Industrie- und Gewerbegebietes
Beschlussvorschlag:
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung eines neuen Industrie - und Gewerbegebietes nordwestlich von Salzgitter-Thiede und nordöstlich von Salzgitter-Üfingen zu prüfen. Das Industrie- und Gewerbegebiet soll westlich an den Zweigkanal Salzgitter, südlich an die L 615 und östlich an die Stadtgrenze zu Braunschweig grenzen.
2.) Bei der Prüfung/Entwicklung des neuen Industrie- und Gewerbegebietes sollen nachfolgende Punkte ausdrücklich mit berücksichtigt werden: - das neue Industrie- und Gewerbegebiet soll möglichst Flächen umfassen, die im Eigentum der Stadt Salzgitter stehen. - das Industrie- und Gewerbegebiet soll ökologisch innovativ gestaltet werden, z. B. die Versiegelung von Boden auf das Nötigste beschränken, Flachdächer bepflanzen, Herstellung von Grün- und Parkflächen usw. - die Vergabe von Grundstücksflächen soll in Abhängigkeit von der Anzahl der Schaffung neuer Arbeitsplätze erfolgen - ein Großteil der Flächen des neuen Industrie- und Gewerbegebietes soll für Betriebe vorbehalten bleiben, die im Bereich Wasserstofftechnologie, Batteriezellentechnologie und weiteren alternativen Antriebstechniken tätig sind, um bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen, ein Kompetenz- und Gründerzentrum für diese Art der Technologien zu ermöglichen - Maßnahmen zur Lenkung des Verkehrs sollen abgestimmt sein mit dem Ziel, dass insbesondere die Lkw-Verkehrsbelastung in den umliegenden Ortschaften auszuschließen ist
3.) Die Verwaltung soll erarbeiten, ob die Feststellungen in der Machbarkeitsstudie zum interkommunalen Gewerbegebiet Braunschweig - Salzgitter aus dem Mai 2018 bei der Entwicklung des neuen Industrie- und Gewerbegebietes unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.) aufgeführten Punkte zu weiteren Planungen herangezogen werden können. Dabei soll die Verwaltung insbesondere prüfen, inwieweit die Feststellungen zur Wirtschaftlichkeit, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie des interkommunalen Gewerbe - und Industriegebietes Braunschweig - Salzgitter getätigt wurden, aufgrund der kleineren Größe und der unter Ziffer 2.) aufgeführten Punkte des nun zu planenden Industrie - und Gewerbegebiets Salzgitter weiter zu berücksichtigen sind.
4.) Die Verwaltung wird weiter beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten einer Förderung durch das Land Niedersachsen und die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für etwaige Verkehrsmaßnahmen bestehen.
5.) Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, welche Art und in welcher Höhe Förderungen zu den Gesamtkosten der wirtschaftsnahen Infrastruktur für die Schaffung des neuen Industrie- und Gewerbegebiets möglich sind.
Begründung:
Die Wirtschaft in Salzgitter steht in den nächsten Jahren vor gravierenden Transformationsprozessen. Eine starke Industrie bildet die Grundlage für Wohlstand und Arbeitsplätze im Wirtschaftsraum Salzgitter.
Die Stadt Salzgitter ist als drittgrößter Industriestandort Niedersachsens ein wichtiger Standort für innovative, zukunftsweisende und insbesondere ökologisch verträgliche Wirtschaftsprojekte. Diese gilt es konsequent weiterzuentwickeln, so die Beschlussvorlage 3352/17, die der Rat der Stadt Salzgitter am 02.10.2019 einstimmig beschlossen hat. Weiter heißt es in dem gefassten Beschluss, dass die Gründung eines Kompetenz- und Gründerzentrums zur Wasserstofftechnologie und alternativer Antriebstechniken ein richtiger, wichtiger, nachhaltiger und innovativer Schritt sei.
Auch in der einstimmig beschlossenen Beschlussvorlage 3159/17 soll die Idee des Aufbaus eines Kompetenzzentrums Wasserstoff einschließlich eines Gründerzentrums weiterverfolgt werden und zwar nach Auffassung der Lenkungsgruppe als eines der ersten Projekte.
Hierfür ist u. a. ein neues Industrie- und Gewerbegebiet notwendig, um Betrieben, die im Bereich Wasserstofftechnologie, Batteriezellentechnologie und weiteren alternativen Antriebstechniken dieser Technologien tätig sind, einen geeigneten Standort anzubieten.
Das neue Industrie- und Gewerbegebiet soll zum Teil Zulieferbetrieben dieses Wirtschaftszweigs vorbehalten bleiben und auch Keimzelle für innovative Technologie- und Industrieprodukte „Made in Salzgitter“ werden. Dabei werden bestmögliche Voraussetzungen geschaffen, um ein mögliches Kompetenz- und Gründerzentrum für Wasserstofftechnologie, Batteriezellentechnologie und weitere alternative Antriebstechniken zu unterstützen.
Die Großprojekte, wie zum Beispiel die Elektromobilitätsoffensive von VW, das SALCOS Großprojekt der Salzgitter AG und der mit Wasserstoff betriebene conradia iLint von Alstom, stellen für die Stadt Salzgitter eine große Chance dar, die es zu nutzen gilt.
Hierfür muss die Stadt Salzgitter vorbereitet sein, u. a. mit einer geeigneten Anzahl von Industrie- und Gewerbeflächen für genau diese Art von Unternehmen.
Die vorgesehenen Flächen des möglichen Industrie- und Gewerbegebietes befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Salzgitter, so dass Kosten für den Erwerb von Grundstücken nicht anfallen.
Die Stadt Salzgitter ist zwingend auf neue Industrie- und Gewerbeflächen angewiesenen. Zurzeit (Stand: Mai 2019) stehen der Stadt Salzgitter 26 ha ausgewiesener Gewerbefläche zur Verfügung, davon sind jedoch 10,5 ha reserviert (Stand: September 2019), sodass eine vermarktbare Fläche von nur noch 15,5 ha zur Verfügung steht. In Salzgitter stehen derzeit keine ausreichenden Industrieflächen zur Verfügung, die künftigen Investoren auch einen 24/7 Betrieb ermöglichen.
Die Lage des neuen möglichen Industrie- und Gewerbegebietes ist eine ganz besondere. Die trimodale Verkehrsanbindung, zum einen an die Binnenschifffahrt durch den Stichkanal, zum anderen an die Eisenbahn durch den Güterbahnhof und zuletzt an die überregionale Autobahn A 39, ist ein großer Standortvorteil.
Konzepte für besonders nachhaltige und ökologisch wertvolle Gestaltung des Industrie- und Gewerbegebietes sind mit einzubeziehen. Die ökologische Nachhaltigkeit darf nicht im Widerspruch zum Entstehen eines Industrie- und Gewerbegebietes stehen. Das neue Industrie- und Gewerbegebiet soll nachhaltig und zukunftsorientiert sein. Flächeneffiziente Gestaltung durch bauliche Verdichtung, gemeinschaftliche Nutzung, zentrale Einrichtungen sowie Konzentration ökologischer Flächen, nachhaltiges Bauen, optimierte Energiekonzepte und innovative Maßnahmen sollen Energie- und Ressourceneffizienz gewährleisten, integrierte Mobilitäts- und Logistikkonzepte unter Berücksichtigung der Anbindung an ÖPNV, Quartiersparkhäuser, Car-Sharing-Systeme und weitere Angebote für Alternativen in Individualverkehr sollen bei diesem Industrie- und Gewerbegebiet im Vordergrund stehen.
Als erster Schritt bei der Entwicklung des neuen Industrie- und Gewerbegebietes soll die Verwaltung prüfen, inwieweit die Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie des interkommunalen Gewerbe - und Industriegebietes Braunschweig - Salzgitter aufgrund der kleineren Größe des nun zu planenden Industrie - und Gewerbegebietes Salzgitter weiter zu berücksichtigen sind, sowohl hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, der Verkehrssituation aber auch was die Aufhebung des Vorranggebietes Kiesabbau angeht.
In die spätere Planung sollte die FH Ostfalia mit einbezogen werden.
Der Antrag wurde zurückgezogen.
Anfrage
Nr. 3412/17 Bestattungen im Rahmen der kommunalen Pflichtbestattung; hier: Gedenkfeier für die Verstorbenen, Vorlage 2213/17
Am 26.03.2019 hat der Rat der Stadt Salzgitter beschlossen, für die Verstorbenen, welche im Rahmen der kommunalen Pflichtbestattung beigesetzt werden, eine jährliche Gedenkfeier durchzuführen. Die Verwaltung wurde gebeten, diesbezüglich ein Konzept zu erarbeiten.
Die FDP-Ratsfraktion bittet um Auskunft, wann mit dem Konzept zu rechnen ist.
Antwort der Verwaltung:
Die Erstellung eines Konzeptes zur Umsetzung einer Gedenkfeier für die Verstorbenen im Rahmen Kommunaler Pflichtbestattungen ist nahezu abgeschlossen. Es muss noch die Frage geklärt werden, in wie fern das Datenschutzrecht hinsichtlich der Verstorbenen als auch im Besonderen bezüglich deren Angehörige berücksichtigt werden muss. Darüber hinaus führt die Verwaltung Gespräche noch mit Vertretern der Kirchengemeinden in Salzgitter, um den religiösen Anforderungen an eine überkonfessionelle Trauerfeier gerecht zu werden.
Die Beantwortung der Beschlussvorlage 2213/17 und damit die Vorlage des Konzeptes wird voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres 2020 erfolgen.
Änderungsantrag
Nr. 3306/17 Änderungsantrag zur Vorlage 2938/17 Änderung der Gefahrenabwehrverordnung - Tauben und Eichenprozessionsspinner
Beschlussvorlage:
Die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Stadt Salzgitter (Gefahrenabwehrverordnung) wird in § 7 um folgende Absätze ergänzt:
Absatz 4:
Gelangt der EPS über Grundstücke, die in der Zuständigkeit der Stadt Salzgitter liegen, auf private Grundstücke, trägt die Stadt die Kosten der Bekämpfung.
Absatz 5:
Wenn mehrere private Grundstücke vom EPS befallen sind, koordiniert die Stadt die Bekämpfung.
Antrag
Nr. 3300/17 Zuschüsse ohne vertragliche Bindung an Vereine, Verbände und Organisationen im kulturellen Bereich
Beschlussvorschlag:
Die Zuschüsse ohne vertragliche Bindung, welche im kulturellen Bereich an Vereine, Verbände und Organisationen gezahlt werden, werden in geeigneter Weise veröffentlicht (z. B. Homepage der Stadt Salzgitter – möglicherweise in Ergänzung der Veröffentlichung des Haushalts als Open Data, s. Vorlage 2937/17).
Begründung:
Die gewährten Zuschüsse sollen für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein, um eine größtmögliche Transparenz zu erreichen.
Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP
Nr. 3263/17 Reaktivierung der Bahntrasse von SZ-Lebenstedt nach Fredenberg
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird - in Ergänzung des Antrages 3061/17 (Ausbau der Bahnstation Salzgitter-Lebenstedt) - gebeten, sich umgehend mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs ins Benehmen zu setzen mit dem Ziel, dass - ohne finanzielle Beteiligung der Stadt - im Rahmen der Reaktivierungsinitiative des Landes, die Trasse von der Station SZ-Lebenstedt über den Hüttenring hinaus bis zur John-F.-Kennedy-Straße in Fredenberg (ggf. in zwei Bauabschnitten) ausgebaut wird. Die Eingriffe in den Stadtpark sind dabei zu minimieren. Nach Fertigstellung sollen nur umweltfreundliche Schienenfahrzeuge auf dieser Strecke zum Einsatz kommen und keine Diesellocks. Die Ratsgremien sind sobald als möglich über die notwendigen Verfahrensschritte und die Vorgehensweise zu informieren.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Untersuchung des Landes Niedersachsen zur Reaktivierung von Eisenbahnstrecken wurde eine Verlängerung der Strecke von der Station SZ-Lebenstedt nach Fredenberg (Hüttenring) untersucht und ein positives Nutzen-Kostenverhältnis ermittelt (1,82 entsprechend Vorlage 2017/13 ZGB). Im März 2016 hat der Rat die Möglichkeit einer Reaktivierung der Schienenverbindung von der Station SZ-Lebenstedt nach Fredenberg grundsätzlich begrüßt und eine Verlängerung bis zum Boschwerk vorgeschlagen. Der Regionalverband hat dazu im August 2016 eine Potenzialuntersuchung sowie eine Untersuchung der Infrastruktur durchführen lassen, die im ersten Schritt grundsätzlich die Machbarkeit und einen volkswirtschaftlichen Nutzen bestätigt haben. Dieser wird sich gegenüber der Potentialuntersuchung durch die aktuelle und geplante Wohnbauentwicklung in den Bereichen Fredenberg und Lichtenberg mit insgesamt ca. 360 Einheiten noch erhöhen.
Durch eine Bahnanbindung bis zur John-F.-Kennedy-Straße würden sich eine Reihe weiterer Vorteile ergeben, z. B.:
- Fredenberg, Bruchmachtersen und die Ortschaft Nordwest erhalten eine direkte Bahnverbindung nach Braunschweig.
- Das Boschwerk und die umgebenden Wirtschaftsbereiche erhalten eine direkte Bahnanbindung.
- Durch Verlagerung von Individualverkehren auf den Öffentlichen Personennahverkehr wird ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz geleistet.
Antrag
Nr. 3224/17 Mehrsprachiges Impfinformationsblatt
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, ein mehrsprachiges Merk- oder Infoblatt für Schutzimpfungen zu erarbeiten.
Begründung:
Die letzten Monate haben gezeigt, wie wichtig aufgeklärte Bürger und Bürgerinnen in Bezug auf den Impfschutz sind. Daher sollten in dem Merkblatt nicht nur die zeitlichen Pläne für Impfungen dargestellt werden, sondern es sollte auch darüber aufklären, warum bestimmte Impfungen so wichtig sind und was die Folgen eines nicht ausreichenden Impfschutzes sein könnten. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist dabei die Mehrsprachigkeit, um auch die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu erreichen.
Antrag
Nr. 3187/17 Begrünte Buswartehäuschen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Begrünung und Bepflanzung von Buswartehäuschen zu erstellen. Insbesondere sollen die zu erwartenden Herstellungs- und Folgekosten dargestellt werden.
Begründung:
Um aktiv etwas gegen das Artensterben zu tun, begrünt die Stadt Utrecht ihre Bushaltestellen mit geeigneten Pflanzen. Eine Begrünung der Bushaltestellen nach dem Vorbild der niederländischen Stadt hat mehrere Vorteile:
• es wird dem Artensterben von Insekten entgegengetreten
• die Pflanzen filtern Feinstaub aus der Luft und sind ein guter Regenwasserspeicher. Daher müssen sie seltener gegossen werden und spenden an heißen Tagen etwas Abkühlung.
Mittlerweile folgen viele deutsche Kommunen dem Beispiel, z. B. Neuss, Düsseldorf und Münster.
Antrag
Nr. 3155/17 Blitzer in Salzgitter
Beschlussvorlage:
1. Die auf dem Gebiet der Stadt Salzgitter im Einsatz befindlichen fünf Blitzgeräte des Typs Traffistar S350 werden unverzüglich außer Betrieb genommen.
2. Eine Inbetriebnahme der Geräte erfolgt erst wieder, wenn der Hersteller Jenoptik die Voraussetzungen dafür schafft (z. B. Software-Update), dass der Ort des Anfangs- und Endzeitpunktes einer Messung der erfassten Fahrzeuge dokumentiert werden.
3. An den Standpunkten der fest installierten Blitzgeräte sind am Anfang der jeweiligen Straße entsprechende Warnschilder mit der Aufschrift „Radarüberwachung" aufzustellen.
Begründung:
In der Stadt Salzgitter werden fünf Blitzgeräte des Typs Traffistar S350 der Firma Jenoptik genutzt. Die Messdaten dieser Geräte sind vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes in einem Urteil vom 05. Juli 2019 für nicht verwertbar erklärt worden, da sie den Anfangs- und Endzeitpunkt einer Messung speichern, jedoch nicht, wo ein geblitztes Fahrzeug sich zu diesen Zeitpunkten befindet. Damit ist eine nachträgliche sachverständige Überprüfung nicht mehr möglich und die erhobenen Daten nicht nutzbar. Die Messungen sind momentan rechtswidrig, daher sollten Geschwindigkeitsübertretungen erst wieder geahndet werden, wenn die neue Software installiert wurde. Diese Maßnahme spart Verwaltungs- und Personalkosten ein.
Der Antrag wird mit 31 Nein-Stimmen bei 2 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt.
Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP
Nr. 3061/17 Ausbau der Bahnstation SZ-Lebenstedt
Der Rat der Stadt Salzgitter
1. begrüßt den vorgesehenen barrierefreien Ausbau der Bahnstation im Rahmen des „Zukunftsinvestitionsprogramms ZIP“ durch die DB Station & Service AG.
2. beschließt im Rahmen der Umbaumaßnahme eine Verschiebung der Bahnstation (ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Salzgitter) mit der Maßgabe, dass eine spätere Verlängerung der Bahnstrecke in Richtung der John-F.-Kennedy-Straße als Option möglich bleibt. Ein notwendiger Eingriff in die Parkanlage ist dabei zu minimieren.
3. fordert die Verwaltung auf, sich mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig als Träger des Öffentlichen Personennahverkehrs kurzfristig in Verbindung zu setzen und beim Verband nachdrücklich darauf hinzuwirken, dass die DB Station & Service AG im Sinne der Ziffer 2 entsprechende Planungen für den barrierefreien Umbau der Bahnstation Salzgitter- Lebenstedt vornimmt.
Über den Stand der Gespräche, die ersten Planideen/-skizzen einschl. der Maßnahmen während der Bauphase sind die politischen Gremien der Stadt Salzgitter zeitnah und regelmäßig zu informieren.
Sachverhalt:
Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der DB Station & Service AG ist auch der barrierefreie Umbau der Bahnstation Salzgitter-Lebenstedt vorgesehen. Dies ist eine einmalige Chance, den Bahnhof so zu verlegen, dass die Option einer möglichen Schienenverlängerung in Richtung John-F.-Kennedy-Straße erhalten bleibt, die eine Umfahrung des Geländes der Bundesanstalt für Strahlenschutz bedingt. Im Rahmen der Untersuchung des Landes Niedersachsen zur Reaktivierung von Eisenbahnstrecken wurde eine Verlängerung der Strecke von der Station Salzgitter-Lebenstedt nach Fredenberg (Hüttenring) untersucht und ein positives Nutzen-Kostenverhältnis ermittelt (1,82 entsprechend Vorlage 2017/13 ZGB). Der Rat hatte im März 2016 die Möglichkeit einer Reaktivierung der Schienenverbindung von der Station SZ-Lebenstedt nach Fredenberg grundsätzlich begrüßt und eine Verlängerung bis zum Boschwerk vorgeschlagen. Eine Streckenverlängerung bedeutet im ersten Schritt jedoch eine Verlagerung der Bahnstation SZ-Lebenstedt, die jetzt in greifbare Nähe rückt.
In Einzelabstimmung wird über die Punkte 1 - 3 wie folgt beschlossen:
Punkt 1: einstimmig
Punkt 2 und 3: Die beiden Punkte werden mit 21 Ja-Stimmen bei 16 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.
Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen der FDP, SPD, Bündnis90/Die Grünen und M.B.S.
Nr. 2973/17 Stärkung der Fahrradmobilität
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Stärkung der Fahrradmobilität in Salzgitter zu entwickeln. Hierbei sollte u.a. folgendes berücksichtigt werden:
1. Der Schwerpunkt sollte auf die Unterstützung und Stärkung der Fahrradmobilität insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und Senioren gelegt werden.
2. Hierbei sind neben der Fachverwaltung der Stadt Salzgitter u.a. die Polizei, die Verkehrswacht, der ADFC, der Stadteltern- und Stadtschülerrat, das Jugendparlament, der Seniorenbeirat, der Sozialverband, Fahrradeinzelhändler/innen und Fahrradwerkstattinitiativen einzubeziehen.
3. Inhaltliche Schwerpunkte sollten sein:
a. Eine Analyse über den aktuellen und zukünftigen Zustand der Fahrradwege.
b. Eine Auseinandersetzung zur Ausweisung oder Verbesserung des Fahrradwegenetzes.
c. Eine Attraktivierung der Fahrradmobilität.
d. Gesundheitliche, finanzielle und ökologische Vorteile des Fahrradfahrens.
e. Die Stärkung der Verkehrssicherheit für Radfahrer/innen, bspw. durch a. stärkere Kontrollen von Fahrrädern, b. Reparaturdienste und -anleitungen für den o.g. Personenkreis.
f. Eine sichere und modernere Form von Fahrradabstellanlagen.
g. Die Berücksichtigung von (Lade-)Möglichkeiten für E-Bikes und Pedelecs.
h. Die Prüfung von Fahrradverleihsystemen. i. Mitnahmemöglichkeiten im Öffentlichen Personennahverkehr.
j. Die Prüfung der Implementierung des Projektes „Radeln ohne Alter“ in Kooperation mit freien Trägern, dem Job-Center und Senioreneinrichtungen.
4. Die Verankerung eines durch Sponsoring organisierten „Tag des Fahrrades“ könnte hierbei hilfreich sein, bspw. durch gemeinsame Begehung von Fahrradwegen, Angebote und Anleitung durch Fahrradhändler/innen und Fahrradwerkstätten, Versteigerung von „Fund-Fahrrädern“, kostenfreie Abgabemöglichkeit von alten Fahrrädern, Sicherheitsparcours und Schulaktionen.
Begründung:
Die Stärkung der Fahrradmobilität ist ein wichtiger Bestandteil urbaner Mobilität und eine Investition in die Zukunft. Eine riskante Infrastruktur ist nicht hinnehmbar. Es gilt, Sachschäden zu vermeiden und Personenschäden zu verhindern. Eine gestärkte Fahrradmobilität bedeutet auch sofortigen Klimaschutz: weniger Lärm, CO2 und Feinstaub. Sie trägt zur Förderung der E-Mobilität bei. Die Stadt wird lebenswerter, die soziale Teilhabe wird verbessert und die Gesundheit aktiv gefördert.
Gemeinsamer Antrag des Oberbürgermeisters und aller Ratsfraktionen
Nr. 2867/17 Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2623/17: "Eckdaten zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung"
Beschlussvorschlag:
1. Der 1. Absatz der Beschlussfassung wird erweitert und eine neue Ziffer 1 eingefügt:
Der Rat der Stadt Salzgitter trifft aufgrund gestiegener und weiter steigender Schülerzahlen sowie des baulichen und des Ausstattungsstandards von Unterrichts- und Fachräumen folgende Festlegungen:
1. Als Grundlage für die Schulentwicklungsplanung wird die Prioritätenliste des Schulsanierungsprogramms aus dem Jahr 2007 unter folgenden Gesichtspunkten aktualisiert:
a. Der Gebäudezustand einschl. der Mensen, Aulen und Sport-, Sanitär- und Außenanlagen wird detailliert untersucht; die zu erwartenden baulichen und energetischen Sanierungen werden dargestellt und in der Arbeitsgruppe priorisiert.
b. Der Zustand einschl. der Ausstattung aller Unterrichts- und Fachräume für zeitgemäßes Arbeiten wird überprüft, dargestellt und in der Arbeitsgruppe priorisiert.
Die bisherige Ziffer 1 wird dann Ziffer 2 usw.
2. Dem ersten Satz der neuen Ziffer 3 wird das Wort „zumindest“ wie folgt zugefügt:
3. Zur Sicherstellung der Beschulung der Schülerinnen und Schüler sind zumindest für folgende Schulstandorte bauliche Erweiterungsmaßnahmen notwendig:
3. Der letzte Satz der neuen Ziffer 6 wird mit folgendem Text ergänzt: …bilden, die diesen Prozess kontinuierlich begleitet.
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ist im ersten Punkt wie folgt zu erweitern:
I. Ausgangslage Gebäude und Ausstattung
Der aktuelle Gebäudezustand ist zu untersuchen und fließt in eine Aktualisierung der Prioritätenliste aus dem Jahr 2007 ein. Dies gilt auch für die energetischen Sanierungsmaßnahmen.
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Antrag
Nr. 2744/17 Digitalpakt
Beschlussvorlage:
Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig ein Konzept zu erarbeiten, wie die zu erwartenden finanziellen Mittel aus dem Digitalpakt genutzt werden können. Welche Schule soll welche Hilfe (Leitungen, Software, Hardware, Administratoren usw.) erhalten?
Begründung:
Am 21.02.2019 hat der Bundestag eine Grundgesetzänderung für die Digitalisierung an Schulen beschlossen. Danach erhalten die Länder 5 Milliarden Euro, davon 3,5 Milliarden in der aktuellen Legislaturperiode, um die Schulen besser mit digitaler Technik auszurüsten. Wenn der Bundesrat zustimmt und anschließend die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zügig unterschrieben wird, könnten die ersten Schulen noch in diesem Jahr mit den Investitionen beginnen. In Niedersachsen erhalten voraussichtlich ca. 3.000 Schulen einen Zuschuss in Höhe von jeweils 30.000 Euro vom Bund zuzüglich eines noch festzusetzenden Zuschusses vom Land. Da die Mittel nach Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen kurzfristig gezahlt werden, sollte die Stadt gerüstet sein, die finanziellen Mittel so schnell wie möglich in die Schulen zu bringen, um die Digitalisierung voranzutreiben.
Der Antrag wurde am 24.04.2019 zurückgezogen.
Antrag
Nr. 2711/17 Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2137/17; hier: Aufnahme von weiteren Wohnbaulandpotenzialen
Beschlussvorlage:
Folgende Wohnbaulandpotenziale der Ortschaft Nord werden in die Wohnbaulanduntersuchungsflächen aufgenommen:
• nordwestlich der Eissporthalle
• südlich von Reppner
• Streifen an der westlichen Seite der Humboldtallee zwischen Reppner und dem ehemaligen Wiglo-Gelände
Begründung:
Die Anlage II zur Vorlage 2137 (Vermarktungsstrategien) sieht unter dem Punkt „neue Vermarktungsstrategien“ bereits „die Schaffung von exklusiven Baugrundstücken (Wohnen am Berg in SZ-Bad oder am Salzgittersee)“ vor. Es ist wichtig, in Salzgitter exklusive Grundstücke hinsichtlich der Größe und Lage zu schaffen. Die Symbiose „Wasser und Wohnen“ soll hier unter Berücksichtigung der freien Zugänglichkeit zum See und der Anlage eines Schutzstreifens zum Karl-Nestvogel-Weg als Möglichkeit der Schaffung solcher Baugrundstücke dienen.
Der Änderungsantrag wird mit 4 Ja-Stimmen bei 35 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen der CDU, M.B.S., DIE LINKE und der FDP
Nr. 2652/17 Weiterführung der Förderschule Förderschwerpunkt Lernen (Sek. I) - Aufhebung des gegenteiligen Ratsbeschlusses vom 23. Mai 2018
Beschlussvorschlag:
Die Förderschule Förderschwerpunkt Lernen (Pestalozzischule) – wird im Sekundarbereich I bis 2028 weitergeführt. Der gegenteilige Beschluss des Rates vom 23. Mai 2018 (Vorlage 1760/17) wird aufgehoben.
Begründung:
Gemäß §§ 4, 14, 183c Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) können auf Antrag des Schulträgers zum 31.07.2018 bestehende Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen im Sekundarbereich I bis längstens zum Ende des Schuljahres 2027/2028 fortgeführt werden. Der Übergangszeitraum für die weitere Umsetzung der Inklusion im Bereich der schulischen Bildung ist bewusst so lang gefasst, um die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der inklusiven Schule zu verbessern, den Ressourceneinsatz effektiver zu steuern und insbesondere den Anforderungen der Schülerinnen und Schüler besser gerecht werden zu können. In der Pestalozzischule, die Förderzentrum Lernen für ganz Salzgitter ist, arbeiten derzeit 51 Lehrerinnen und Lehrer. Aktuell unterrichten heute direkt an der Pestalozzischule aber nur 12 Lehrkräfte. Alle anderen 39 Lehrkräfte befinden sich bereits per Abordnung in den Regelschulen, um dort eine inklusive Beschulung zu unterstützen – auch wenn sie formell noch der Pestalozzischule zugeordnet sind. In dem in Erstellung befindlichen Schulentwicklungsplan für Salzgitter sind die Förderschulen in Salzgitter und Umgebung mit allen Förderschwerpunkten darzustellen.
Der Antrag wird mit 20 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen beschlossen.
Anfrage
Nr. 2630/17 Anfrage: Kosten für die auswärtige Beschulung von Förderschülern
Der Rat hat im Mai 2018 beschlossen, dass die Pestalozzischule - Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen - im Sekundarbereich I nicht bis zum 31.07.2028 als Förderschule weitergeführt wird.
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Ratsfraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch sind die Fahrtkosten für die auswärtige Beschulung der Schüler, welche aufgrund des Ratsbeschlusses (also der Schüler, welche ohne den Ratsbeschluss die Pestalozzischule besuchen würden) an auswärtigen Schulen angemeldet wurden?
2. Welche Kosten in welcher Höhe fallen außer den Fahrtkosten für die auswärtige Beschulung an?
Antwort der Verwaltung:
Die FDP-Ratsfraktion stellt folgende Bemerkung zu ihren Fragen voran: Der Rat hat im Mai 2018 beschlossen, dass die Pestalozzischule - Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen - im Sekundarbereich I nicht bis zum 31.07.2028 als Förderschule weitergeführt wird. Dieses vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Frage 1:
Nach Kenntnis der Verwaltung besuchen im Schuljahr 2018/2019 zwei Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen aus Salzgitter die Jahrgangsstufe 5 der sich in Schulträgerschaft des Landkreises Wolfenbüttel befindenden Schule am Teichgarten (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache). Die Beförderung erfolgt im Individualverkehr mittels Taxi; im Schuljahr 2018/2019 fallen hierfür voraussichtlich Aufwendungen i. H. v. ca. 28.300 € an. Mangels gegenteiliger Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass alle anderen Schülerinnen und Schüler, die ohne den Ratsbeschluss vom 23.05.2018 im Schuljahr 2018/2019 die Jahrgangsstufe 5 der Pestalozzischule besucht hätten, inklusiv an den allgemeinbildenden Regelschulen in der Stadt Salzgitter beschult werden.
Frage 2:
Nach § 105 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) besteht für den Schulträger einer von auswärtigen Schülerinnen und Schülern besuchten Schule grundsätzlich ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem eigentlich zuständigen Schulträger. In der Regel werden pauschalisierte Beträge in unterschiedlicher Höhe erhoben; der Sachkostenbeitrag für den Besuch einer Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen beträgt im Schuljahr 2018/2019 873 € pro Schulkind (s. auch Beschlussvorlage 0637/17 vom 18.05.2017). Für den Besuch der Schule am Teichgarten in Wolfenbüttel von zwei Schülerinnen und Schülern aus Salzgitter entstehen der Stadt Salzgitter neben den Aufwendungen für die Beförderung somit auch Aufwendungen in Form von Sachkostenbeiträgen i. H. v. 1.746 €, die gegenüber dem Landkreis Wolfenbüttel zu erstatten sind.
Änderungsantrag
Nr. 2583/17 Änderungsantrag zu Nummer 2 der Vorlage 2415/17
Beschlussvorschlag:
Der Absatz 2 der Vorlage 2415/17 wird um folgenden Text ergänzt:
Hierbei soll auch verhandelt werden, ob den Verbrauchern ein Wahlrecht dahingehend eingeräumt werden kann, dass sowohl die gelbe Tonne als auch das „Gelbe-Sack-System“ genutzt werden können und die Nutzung der gelben Tonne nicht alternativlos gestellt wird.
Der Änderungsantrag wurde bei der Ratssitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
Gemeinsame Resolution des Oberbürgermeisters und aller Ratsfraktionen
Nr. 2557/17 Gemeinsame Resolution zur Sicherung des VW-Standortes Salzgitter
Batteriezellenfertigung muss nach Salzgitter
Das Bemühen des Volkswagenkonzerns, Volkswagen zur Nummer 1 der E-Mobilität zu machen, werden vom Rat und vom Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter unterstützt.
Ausdrücklich unterstützen und fordern der Rat und der Oberbürgermeister aber auch die Sicherung von Standort und Beschäftigung von Volkswagen in Salzgitter.
Da für die Produktion von Antrieben für elektrisch betriebene Fahrzeuge, aufgrund der geringeren Komplexität und Komponenten weniger Beschäftigung zu erwarten sein dürfte als für Autos mit Verbrennungsmotor, ist der Standort Salzgitter in seinem Fortbestand ohne eine verbindliche Zusage von alternativen Fertigungskomponenten mit einem möglichst hohen Beschäftigungsvolumen besonders gefährdet.
Um dem entgegenzuwirken ist es aus Sicht des Rates und des Oberbürgermeisters notwendig, neue, innovative Produkte als Ersatz für die Produktion von Verbrennungsmotoren in Salzgitter zu etablieren. Dabei kann die Produktion neuer Antriebskonzepte ein Teil der Lösung sein.
Die Zusage im Volkswagen Zukunftspakt, Salzgitter zum federführenden Standort für die Batteriezellentechnologie zu machen und eine Pilotlinie für die Batteriezelle im „Center of Excellence“ zu etablieren, ist ein erster guter Schritt.
Dabei darf es allein aber nicht bleiben.
Der Rat und der Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter sind überzeugt davon, dass für eine Serienfertigung der Standort Salzgitter die besten Voraussetzungen in Deutschland bietet.
Daher unterstützen der Rat und der Oberbürgermeister die Forderungen des VW-Betriebsrates und der IG-Metall Salzgitter und erwarten, dass zur Zukunftssicherung des VW Werkes Salzgitter die Konzernleitung, bei einer Entscheidung für Deutschland, für den Standort Salzgitter votiert.
Der Volkswagen-Standort Salzgitter verfügt über Kompetenz und Know How sowie über ein großes Potential an Fachkräften und der notwendigen Infrastruktur zur Umsetzung höchster Ansprüche, die an eine innovative Produktionsstätte gestellt werden kann.
Nicht zuletzt hängt die Zukunft der Stadt Salzgitter und vieler tausend Familien der Umlandgemeinden von der Transformation und damit der Sicherung der vorhandenen VW-Arbeitsplätze ab. Wenn diese Transformation nicht realisiert werden würde, wären die Folgen für die Stadt Salzgitter und die umliegenden Gebietskörperschaften gravierend.
Der Rat und der Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter bitten die Salzgitteraner Landtags- und Bundestagsabgeordneten, die Mitglieder des Volkswagen-Aufsichtsrates und der Niedersächsischen Landesregierung, sowie die Volkswagen-Betriebsräte und die Gewerkschaft IG Metall, die Forderungen des Rates und des Oberbürgermeisters der Stadt Salzgitter zu unterstützen und mitzutragen.
gez. Klingebiel gez. Leidecker gez. Huppertz gez. Roßmann gez. Bürger gez. Fleischer gez. Böhmken
Die Resolution wurde einstimmig beschlossen.
Gemeinsamer Antrag der FDP- und DIE LINKE-Ratsfraktionen
Nr. 2481/17 Haushalt 2019/2020; Zusammenlegung von Ausschüssen
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Klimaausschuss wird mit dem Stadtplanungs- und Bauausschuss zusammengelegt und zukünftig als „Stadtplanungs-, Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss“ geführt.
Begründung:
Durch die Zusammenlegung der Ausschüsse werden personelle Ressourcen frei, da man weniger Ausschussbetreuer benötigt und somit die Mitarbeiter für andere Arbeiten zur Verfügung stehen.
Der Antrag wird mit 39 Nein-Stimmen bei 4 Ja-Stimmen abgelehnt.
Antrag
Nr. 2464/17 Haushalt 2019/2020; Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche und Ratsmitglieder
Beschlussvorschlag:
1. Der Anteil des Ansatzes für 2018 des Sachkontos 4421100 (Gesamtansatz: 350.000 €) wird, welcher die Kosten der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder betrifft, um 10 Prozent reduziert.
2. In der Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Verdienstausfall und Auslagen, Fahr- und Reisekosten (Entschädigungssatzung) vom 12. September 2012 wird der § 2 für diese Zeit wie folgt neu gefasst:
§ 2 Aufwandsentschädigungen einschließlich Kinderbetreuungskosten für Ratsmitglieder und nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder
(1) Ratsfrauen und Ratsherren erhalten, sofern sie Ausschüssen angehören, eine Aufwandsentschädigung von 288 € je Kalendermonat.
(2) Die Ratsfrauen und Ratsherren, die keinem Ausschuss angehören, erhalten eine Aufwandsentschädigung von je 86,00 € je Kalendermonat.
(3) Ratsfrauen und Ratsherren, die Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betreuen, haben Anspruch auf die Zahlung eines Erhöhungsbetrages der Monatspauschale in Höhe von 60 €.
(4) Neben der Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhalten die 1. Bürgermeisterin oder der 1. Bürgermeister und die 2. Bürgermeisterin oder der 2. Bürgermeister sowie die Vorsitzenden der Ratsfraktionen eine Aufwandsentschädigung von 432 € je Kalendermonat. Im Fall einer Doppelspitze kann die Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
(5) Neben der Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 erhält die Ratsvorsitzende oder der Ratsvorsitzende eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 144 € je Kalendermonat.
(6) Die Entschädigungen für mehrere Funktionen der Absätze 4 und 5 sind aufeinander anzurechnen.
(7) Nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse 21 € pro Sitzung. Dieser Betrag erhöht sich um 9 €, wenn Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betreut werden
(8) Ratsfrauen und Ratsherren, die vom Rat als Vertreterinnen oder Vertreter der Stadt Salzgitter in Organe von Eigengesellschaften oder von Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist, bestimmt oder entsandt wurden (z.B. Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsrat, Arbeitsausschüsse, Beiräte), wird neben der allgemeinen Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld gewährt, sofern sie von den Einrichtungen keine anderweitige Entschädigung (pauschale Aufwandsentschädigung oder ein Sitzungsgeld) erhalten. Die Höhe des Sitzungsgeldes beträgt 40,00 € je Sitzung. Verdienstausfall wird für die Teilnahme an Sitzungen dieser Gremien nicht erstattet.
Begründung:
Durch diese Ersparnis setzt der Rat ein Zeichen, der angespannten finanziellen Lage der Stadt Salzgitter entgegenzuwirken.
Der Antrag wird mit 36 Nein-Stimmen bei 4 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Gemeinsamer Antrag der FDP- und DIE LINKE-Ratsfraktionen
Nr. 2463/17 Haushalt 2019/2020; Zusammenlegung von Ausschüssen
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss wird mit dem Sozial- und Integrationsausschuss zusammengelegt und zukünftig als „Jugendhilfe, Sozial- und Integrationsausschuss“ geführt.
Begründung:
Durch die Zusammenlegung der Ausschüsse werden personelle Ressourcen frei, da man weniger Ausschussbetreuer benötigt und somit die Mitarbeiter für andere Arbeiten zur Verfügung stehen.
Der Antrag wird mit 39 Nein-Stimmen bei 4 Ja-Stimmen abgelehnt.
Antrag
Nr. 2462/17 Haushalt 2019/2020; Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes
Beschlussvorschlag:
Der Gewerbesteuerhebesatz wird von 410 v. H. auf 431 v. H. angehoben. Der Ansatz für das SK 301300 ist entsprechend anzupassen.
Begründung:
Mit dieser Erhöhung läge die Stadt Salzgitter genau beim Mittelwert von 431. Die geplante Erhöhung auf 440 v. H. läge deutlich über dem Mittelwert. Das könnte Interessierte davon abhalten, sich in Salzgitter mit ihrem Gewerbe anzusiedeln.
Der Antrag wird mit 41 Nein-Stimmen bei 2 Ja-Stimmen abgelehnt.
Antrag
Nr. 2461/17 Haushalt 2019/2020; Kürzung der freiwilligen Zuschüsse an Verbände, Vereine und Organisationen ohne vertragliche Bindung
Beschlussvorschlag:
Die freiwilligen Zuschüsse an Verbände, Vereine und Organisationen ohne vertragliche Bindung werden ab 2020 um 10 % gekürzt und somit von 393.360 € auf 354.024 € verringert (Einsparung: 39.336 €).
Der Antrag wird mit 41 Nein-Stimmen bei 2 Ja-Stimmen abgelehnt.
Anfrage
Nr. 2289/17 Anfrage i. S. Kreissportbund
In diesen Tagen ist in den Online- und Printmedien auch der Kreissportbund Salzgitter (KSB) ein Thema. Es wird unter anderem berichtet, der KSB befinde sich „in einer klammen Finanzlage“. Zum Thema Finanzlage hat der KSB zudem einen außerordentlichen Kreissporttag für den 08. November 2018 einberufen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung von folgenden Fragen:
1. Wie hoch ist die jährliche Förderung des KSB durch die Stadt Salzgitter?
2. Ist die Zahlung oder ein Teil der Zahlung an spezifische Auflagen gebunden?
3. Wird der Stadt vom KSB jährlich ein Verwendungsnachweis vorgelegt?
4. Ist eine Prüfung der Finanzen des KSB durch die Stadt vorgesehen?
Antwort der Verwaltung:
Die Stadt Salzgitter und der Kreissportbund (KSB) haben über die Zusammenarbeit einen Vertrag geschlossen. Der jährliche Zuschuss der Stadt an den KSB richtet sich nach § 3 (siehe Auszug).
§ 3 Zuschüsse
(1) Die Stadt gewährt dem KSB zu den Miet-, Sach- und Personalkosten der Geschäftsstelle einen Zuschuss in Höhe des in den jeweils gültigen Sportförderrichtlinien festgesetzten Betrages pro Mitglied der in Salzgitter ansässigen Vereine. Maßgebend ist die Mitgliedermeldung zum 1. Januar des Jahres.
(2) Der Jahreszuschuss wird in einer Summe zum 31. März des Jahres ausgezahlt.
(3) Der KSB weist die Verwendung des Zuschusses bis zum 28. Februar des Folgejahres nach.
Zu 1. Die Stadt gewährt dem KSB gemäß vertraglicher Vereinbarung einen jährlichen Zuschuss. Im Jahr 2018 hat der KSB 11.830,47 € erhalten.
Zu 2. Der KSB erhält den Zuschuss für die Miet-, Sach- und Personalkosten der Geschäftsstelle. Der Zuschuss beträgt 0,51 Euro pro Mitglied der im KSB organisierten Sportvereine Salzgitters Maßgebend ist die Mitgliedermeldung zum 01. Januar eines Jahres.
Zu 3. Der KSB weist die Verwendung des Zuschusses bis zum 28. Februar des Folge-jahres nach (Personalkostenabrechnung, Mieten). Ein weitergehendes Prüfungsrecht der Finanzen des KSB durch die Stadt Salzgitter besteht nicht.
Antrag
Nr. 2213/17 – Bestattungen im Rahmen der kommunalen Pflichtbestattung, hier: Gedenkfeier für die Verstorbenen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für eine jährliche Gedenkfeier für Verstorbene, welche im Rahmen der kommunalen Pflichtbestattung in Salzgitter bestattet wurden, zu erarbeiten.
Begründung:
Der Fachdienst BürgerService und Ordnung kümmert sich u. a. um die Bestattung der verstorbenen Menschen, welche ohne direkte Angehörige sind oder deren Angehörige aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage sind, ihrer Bestattungspflicht nachzukommen. Gedenkfeiern für Verstorbene, welche in dieser Art bestattet werden, gibt es in vielen anderen Kommunen, so z. B. in Aachen. Einmal im Jahr findet in Zusammenarbeit mit der evangelischen und katholischen Kirche die Gedenkfeier auf einem Friedhof statt. Als Veranstaltungsort wäre auch eine Kirche (abwechselnd in einer evangelischen und katholischen Kirche - Ökumene) denkbar. Die Feier steht unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters. Ergänzend wird in der Wochenendausgabe der Tageszeitung eine Traueranzeige mit den Namen aller Verstorbenen veröffentlicht (in Aachen übernimmt die Druckkosten die Zeitung). So können auch Hinterbliebene und frühere Freunde oder Bekannte auf die Gedenkfeier aufmerksam gemacht werden, die unter Umständen bislang noch nichts von dem Tod dieses Menschen erfahren haben. Solch eine Gedenkfeier steht auch in Einklang mit der Vorlage 0622/16, nach der verhindert werden soll, dass ein Mensch, der sein Leben oder einen Teil davon in Salzgitter verbracht und diese Stadt als seine Heimat verstanden hat, nicht vergessen werden soll.
Der Antrag wird mit 37 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen beschlossen.
Antrag
Nr. 2090/17 Prüfauftrag an die Verwaltung i. S. Bau bzw. Anlage eines Kunstrasenbolzplatzes am Kinder- und Jugendtreff Graffiti in SZ-Lebenstedt, Swindonstraße
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen
1. Ob es möglich ist, im Stadtpark am KJT Graffiti einen Kunstrasenplatz als sog. „Soccer Arena“ anzulegen
2. Welche Kosten entstehen, wenn an der genannten Jugendfreizeitstätte ein Kunstrasenplatz in der Größe von ca. 13 m x 20 m angelegt wird. Dabei sind alle Kosten zu ermitteln (Unterbau, Belag, Einzäunung, Folgekosten u. a.)
3. Ob und welche Fördergelder für derartige Projekte beantragt werden können
Begründung:
Im März 2018 haben Herr Holters und Herr Blase vom FD 51 die Arbeit des Teams „Jugend im Gemeinwesen“ im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Die mobile Jugendarbeit in Salzgitter bietet u. a. viele Freizeitangebote für junge Menschen an. Besonders von den Kindern, welche als Flüchtlinge nach Salzgitter gekommen sind, werden diese Angebote sehr gut angenommen. In der Präsentation kam deutlich zum Ausdruck, dass besonders das Fußballspielen große Begeisterung auslöst und somit zur Integration beiträgt. Die „Soccer Arena“ hinter der Turnhalle des Gymnasiums am Fredenberg hat sich als DER Treffpunkt herauskristallisiert.
Auch anderen Kindern, welche nicht in Fredenberg wohnen, sollte die Möglichkeit der Bewegung und sportlichen Betätigung gegeben werden. Da der KJT Graffiti von den Jugendlichen als beliebter Treffpunkt angenommen wird, wäre dies der ideale Standplatz für einen weiteren Bolzplatz. An der von der Straße abgewandten Seite (Nordwestseite) befindet sich eine kleine Wiese (ca. 40 m x 20 m), auf der zurzeit zwei Tore aufgestellt sind und die von den Besuchern des Graffiti mit genutzt wird. Die Platzverhältnisse hier sind aber trotz einiger Aufbesserungsversuche extrem schlecht und der Platz ist zum Fußballspielen entsprechend unattraktiv. Für Bolzplätze mit hohem Nutzungsgrad sind solche Rasenflächen allgemein sehr ungeeignet. Somit wäre ein Kunstrasenplatz im Vergleich zum Naturrasenplatz die bessere Alternative. Die Herstellungskosten sind zwar höher als beim Naturrasenplatz, allerdings sind die Pflegekosten weitaus geringer und die Nutzungszeit pro Jahr ist erheblich höher, so dass die Kosten für einen Kunstrasenplatz insgesamt geringer sind als beim Naturrasenplatz.
Der Antrag wurde durch alle Ratsfraktionen einstimmig ergänzt:
Welche Kosten entstehen, wenn die genannte "Wiese" zeitnah als Naturrasenplatz hergestellt und gepflegt werden würde.
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Antrag
Nr. 1860/17 Prüfauftrag an die Verwaltung i. S. Skulpturenweg an der Fuhse vom See in Richtung Salder
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit der Weg an der Fuhse entlang vom SZ-See in Richtung Salder ergänzend zu den Skulpturen am SZ-See mit Stahlskulpturen bestückt werden könnte. Es soll auch geprüft werden, inwieweit Fördergelder für solche Maßnahmen beantragt werden können.
Begründung:
Der neue Skulpturenweg würde das Museum Schloss Salder mit dem See in Lebenstedt und den dort aufgestellten Skulpturen verbinden und so ein kulturelles Highlight für die Region darstellen (ähnlich dem Skulpturenweg in SZ-Bad). Um auf Salzgitters Geschichte als Stahlstadt hinzuweisen, sollten die Skulpturen vorzugsweise aus Stahl bestehen. Der Weg könnte sukzessive bestückt und in Szene gesetzt werden. Eine unabhängige Jury könnte die Auswahl der Skulpturen treffen. Mitglieder könnten z. B. Herr Winner und Kollegen aus den HBK’s in Braunschweig, Hannover und Berlin sein. Es geht darum, überregionale Bedeutung mit dem Skulpturenweg zu erlangen, um Salzgitter vom Ruf der Industriestadt hin zu einer liebenswerten und interessanten Stadt entwickeln zu können, in der man gerne lebt. Salzgitter böte Arbeit, Kultur und Lebensraum und soll für Besucher eine Reise wert sein.
Der Antrag wurde zurückgezogen, da die Stadt Salzgitter nicht die Eigentümerin des Weges ist.
Antrag
Nr. 1859/17 Prüfauftrag an die Verwaltung i. S. Geoparkweg vom See nach Salder
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um aus dem Weg, welcher vom Salzgitter-See entlang der Fuhse nach Salder führt, einen gepflasterten Weg im Sinn des regionalen Geo-Park-Gedankens zu machen. Es soll auch geprüft werden, inwieweit Fördergelder für solche Maßnahmen beantragt werden können.
Begründung:
Wenn man entlang der Fuhse vom See in Richtung Salder wandert, muss man heute einen Trampelpfad nutzen, welcher notdürftig mit Schlacke befestigt worden ist. Aus diesem Weg könnte man einen geologischen Wanderpfad machen, der Salzgitters Attraktionen „Salzgitter-See“ und „Schloss Salder“ miteinander verbindet, an dessen Anfang und Ende die Möglichkeit bestünde, sich vor und nach der Wanderung zu stärken (Café del Lago und Schlosscafé). Durch unterschiedliche Pflasterungen mit in der Region vorkommenden Gesteinen können Bürger und Gäste der Stadt etwas über Salzgitter und seine Geschichte lernen, was den Leitlinien Verwaltung, u. a. durch eine konsequente Bildungspolitik Salzgitter zukunftsfähig zu machen, entspricht.
Der Antrag wurde zurückgezogen, da die Stadt Salzgitter nicht die Eigentümerin des Weges ist.
Antrag
Nr. 1858/17 Bebauung östlich von Bosch in Richtung Bruchmachtersen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Bebauung des Gebietes östlich von Bosch in Richtung Bruchmachtersen zu verwirklichen wäre. Wie sehen die Eigentumsverhältnisse aus, gibt die Bodenbeschaffung eine Bebauung her?
Begründung:
Durch die Neubaugebiete westlich von Fredenberg und Lichtenberg wird die Struktur in der Stadt Salzgitter weiter in Richtung „Einzelstadtteile“ vorangetrieben. Die Entfernung zur City wächst. Durch ein Baugebiet im genannten Bereich könnte unter Einbeziehung der „Sukopps Mühle“ ein Zusammenwachsen von Bruchmachtersen, Lichtenberg und Salder gefördert werden.
Gemeinsamer Antrag der FDP, DIE LINKE und M.B.S.
Nr. 1687/17 Mehrweg statt Einweg
Beschlussvorschlag:
Dieser Änderungsantrag ersetzt den Antrag 1217/17 wie folgt:
Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem SRB und den Werbegemeinschaften Salzgitter-Bad, Gebhardshagen und Lebenstedt ein Konzept zur Vermeidung von Müll aus Einwegtrinkbechern. Insbesondere bei Coffee to go und bei Veranstaltungen, die in Salzgitter stattfinden, soll die Mehrwegquote kontinuierlich steigen. Geprüft wird die Einführung eines bepfandeten Mehrweg-„Salzgitter-Bechers“ u.a. auch als Werbemaßnahme der Stadt.
Begründung:
Jedes Jahr werden in Deutschland 3 Milliarden Coffee to go–Einwegbecher in den Müll oder auf die Straße geschmissen. Dieses Müllaufkommen schadet der Umwelt und kostet die Stadt jedes Jahr viel Geld.
Die Etablierung einer stadtweiten Alternative für Einwegbecher für den „Coffee to go“ böte viele Vorteile zugunsten der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes genauso wie für die Bürgerinnen und Bürger, die Gastronomie und den Handel. Auch unter Gesichtspunkten des Stadtmarketings kann ein „Salzgitter Cup“ ein positives Aushängeschild sein.
In Freiburg wurde 2016 der „Freiburg Cup“ als Mehrwegpfandbecher mit Erfolg eingeführt, siehe www.freiburgcup.de.
Laut dem 2017 vom Rat beschlossenen „Umweltbericht Salzgitter 2015“ gibt es eine Rangfolge des Umgangs mit Müll. An erster Stelle steht die Vermeidung (also Mehrweg statt Einweg), an zweiter Stelle das Recycling und erst an letzter Stelle die Beseitigung von Müll.
Der Antrag wird mit 32 Nein-Stimmen bei 10 Ja-Stimmen abgelehnt.
Gemeinsamer Antrag der FDP, CDU, SPD, M.B.S., B90/Die Grünen und DIE LINKE Ratsfraktionen
Nr. 1732/17 Elektromobilitätskonzept für den städtischen Fuhrpark
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Salzgitter erkennt die Notwendigkeit für moderne und umweltfreundliche Antriebssysteme und begleitet und fördert die Nutzung und den sukzessiven Umstieg auf Elektromobilität im eigenen Wirkungsbereich aktiv.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Elektromobilitätskonzept für den Fuhrpark der Stadt Salzgitter, der städtischen Eigenbetriebe und Gesellschaften, unter Begleitung externer Sachverständiger zu erarbeiten.
In diesem Konzept soll u.a. die stufenweise Umstellung der städtischen Pkw und Nutzfahrzeuge aus Sicht der Wirtschaftlichkeit, der Energiebilanz, der Machbarkeit und eines geeigneten Zeithorizontes geprüft werden.
Zu untersuchen und darzustellen sind dabei
-die notwendigen Kostenrahmen für die Investition in Fahrzeuge und Infrastruktur
-veränderte Verbrauchs- und Wartungskosten, inkl. Strom aus regenerativer Energie
-Förderprogramme für die Umstellung auf Elektromobilität
-eine getrennte Darstellung eines 5-Jahres-Plans und einer mittelfristigen Planung
Aktuelle Förderrichtlinien für Elektromobilität des Bundesverkehrsministeriums und des Landes Niedersachsen sind zu berücksichtigen.
Begründung:
Elektroantrieben in der Mobilität gehört die Zukunft. Um in Deutschland aufzuholen, braucht es hierfür Anstrengungen auf allen Ebenen. Die Nachfrage und die notwendige Infrastruktur müssen einhergehend gesteigert werden. Die Verantwortung für Ökologie und Nachhaltigkeit ist eng verbunden mit Chancen für die Wirtschaft und damit auch für unsere Region, als Heimat der Autoindustrie.
Bereits heute setzt die Stadt Salzgitter Autos mit Elektroantrieb ein. Dies soll gesteigert und der Fuhrpark, erweitert um Nutzfahrzeuge, schrittweise umgestellt werden.
Die Kosten für die Erarbeitung eines solchen Konzeptes werden maßgeblich durch das Bundesministerium für Verkehr gefördert. Die Antragsteller gehen von einer Verstärkung dieser Fördermöglichkeiten aus. Mittel für den kommunalen Eigenanteil stehen im „Innovationsbudget W-LAN und Elektromobilität“ (Haushalt 2018) zur Verfügung.
Der Antrag wird mit 35 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen beschlossen.
Anfrage
Nr. 1679/17 Vorschulische Sprachförderung
Die neue Landesregierung plant zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an den Grundschulen den Abzug der Lehrkräfte aus der vorschulischen Sprachförderung und beabsichtigt, dass die Sprachförderung von den Erziehern im Kindergarten künftig mitübernommen wird.
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Faktion die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung, den Wegfall der vorschulischen Sprachförderung durch das Land zu kompensieren?
2. Mit welchen Kosten rechnet die Verwaltung für die Kompensation und mit welcher Erstattung durch das Land wird gerechnet?
Antwort der Verwaltung:
Bei Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes wurde im § 63 Absatz 4 das Wort „schulisch“ gestrichen. Dadurch wurde die Möglichkeit eröffnet, Sprachförderung künftig auch von den Kindertagesstätten durchführen zu lassen. Mit diesem Gesetzesentwurf verlagert das Land die vorschulische Sprachförderung ohne eine zwingend erforderliche hinreichende Vorbereitungszeit bereits ab dem 01. August 2018 auf die Kommunen und schafft damit die Grundlage, diese Aufgabe zeitnah aus dem Verantwortungsbereich der Grundschule zu bekommen.
Nicht zuletzt die Kommunalen Spitzenverbände haben gegenüber der Landesregierung deutlich gemacht, dass dieses Vorhaben völlig zur Unzeit kommt. Zum einen werden in den Kindergärten bei ohnehin mangelndem Personal in einem so kurzem Zeitraum keine Kapazitäten für eine solide vorschulische Sprachförderung aufgebaut werden können. Und zum anderen sollte eine solche Verlagerung mit Blick auf die ohnehin angespannte Kindergartenplatzsituation, die Flüchtlingskinder sowie dem Familiennachzug nicht zu Lasten der Kinder gehen, die aktuell bereits besonders viel Förderung benötigen.
Gefordert wird auch Sicht der Kommunen – so auch von der Stadt Salzgitter – eine Verschiebung des Vorhabens um mindestens ein Jahr, da selbst das jüngst vom Kultusministerium zugestandene Aufschieben zur Erstellung eines Konzeptes zur Sprachförderung bis zum 01.Februar 2019 nicht hilfreich ist.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen der FDP-Ratsfraktion wie folgt:
Zu 1.): Da noch keine Richtlinien o. Ähnliches zur Umsetzung der vorschulischen Sprachförderung vorliegen, können keine Aussagen zu expliziten Maßnahmen getroffen werden.
Zu 2.): Zurzeit wird die Sprachförderung/Sprachbildung in den Kitas in alltagsintegrierter Form durchgeführt, finanziert durch die Landesmittel der Sprachförderrichtlinie. Eine Ausweitung der Sprachförderung/-bildung in den vorschulischen Bereich bedarf eines in das Sprachförderkonzept integrierten, größeren differenzierten sprachförderlichen Angebotes, dessen Planung und Umsetzung mit einem erhöhten Arbeitsaufwand für das pädagogische Fachpersonal in den Kitas verbunden ist. Dazu kommen die Kosten für eine lernunterstützende materielle Ausstattung, wie z.B. Lernwerkstätten.
Die Verwaltung beabsichtigt die entstehenden Mehrkosten vollständig mit den Landesmitteln zu decken. Die Gestaltung des Bildungsangebotes wird auf die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel ausgerichtet, sodass voraussichtlich keine Mehrkosten durch Eigenmittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
Das Land hat diesbezüglich angekündigt landesweit zusätzlich 26,5 Millionen jährlich für die Umsetzung der vorschulischen Sprachförderung, explizit für „Fit in Deutsch“, bereitzustellen. Die genaue Verteilung der Mittel liegt der Verwaltung noch nicht vor.
Die Finanzierung der alltagsintegrierten Sprachförderung wird bis Juli 2019 unter Berücksichtung der geltenden Richtlinie zunächst fortgeführt und bedarf derzeit keiner Anpassung.
Die Verwaltung beabsichtigt, die zukünftig bereitgestellten Fördergelder für die Umsetzung der im regionalen Konzept verankerten Sprachbildung im vorschulischen Bereich auch weiterhin an die Kindertageseinrichtungen weiterzugeben.
Anfrage
Nr. 1678/17 Geplante Änderung Einschulungsstichtag
Mit der von SPD und CDU geplanten Änderung des Schulgesetzes ist vorgesehen, dass Eltern für Kinder, die zwischen dem 01.07. und dem 30.09. eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, entscheiden können, den Schulbesuch um ein Jahr hinauszuschieben. Das bedeutet, dass aktuell vollkommen unklar ist, wie viele Kinder ab dem neuen Schuljahr die Grundschule besuchen werden und wie viele Kinder noch ein weiteres Jahr im Kindergarten bleiben werden.
Vor diesen Hintergründen bittet die FDP-Faktion die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Mit welcher Auswirkung der Veränderung des Einschulungsstichtages rechnet die Verwaltung? Rechnet die Verwaltung mit einer größeren Nachfrage nach Kindergartenplätzen und zusätzlichem Bedarf an Ganztagsplätzen? Falls ja, wie bereitet man sich darauf vor?
2. Wie viele Kinder in Salzgitter sind von der Regelung zum Schuljahr 2018/2019 betroffen?
3. Wie läuft das Anmeldeverfahren ab und zu welchem Zeitpunkt wird klar sein, wie viele Kinder zum kommenden Schuljahr eingeschult werden?
4. Rechnet die Verwaltung mit zusätzlichen Kosten?
Antwort der Verwaltung:
Die durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes am 27.02.2018 beschlossene Einführung einer Flexibilisierung des Einschulungsstichtages als auch die geplante Verlagerung der Sprachförderung von den Grundschulen zu den Kindertagesstätten sind Vorhaben der Regierungsfraktionen von SPD und CDU im Niedersächsischen Landtag, die im Interesse der Kinder liegen und gesellschaftspolitisch richtig sind, die aber zur „Unzeit“ kommen und erneut zu Lasten der Kommunen sowie der Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas gehen.
Die ohnehin schon angespannte Situation in den Kindergärten, verursacht durch zu wenig Personal, fehlende qualifizierte Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt, den flüchtlingsbedingten Mehrbedarf an Betreuungsplätzen sowie den Familiennachzug, wird durch diesbezügliche Entscheidungen der Landespolitik vor Ort weiter verschärft.
Aus Sicht vieler niedersächsischer Kommunen bleibt alles in allem festzustellen, dass mit der Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes der Kindergartenrechtsanspruch zum 01. August voraussichtlich in vielen Fällen nicht erfüllt werden kann. Ein schwerwiegender Umstand, der jedoch nicht von den niedersächsischen Kommunen zu vertreten ist.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen der FDP-Ratsfraktion wie folgt:
Zu 1.) Derzeit sind die Auswirkungen noch nicht konkret einschätzbar.
Die Flexibilisierung des Einschulungsalters durch das Land führt dazu, dass sich das Problem der Kindertagesstätten, die Betreuungsplätze ordnungsgemäß zu vergeben und gleichzeitig zusätzliche und ausreichende Plätze für einen längeren Verbleib der Kinder in den Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, jährlich wiederholen wird. Für das Jahr 2018 kommt erschwerend hinzu, dass die Kindertagesstätten und die Kommunen keine Zeit hatten, sich auf die Gesetzesänderung einzustellen und zusätzliche Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen.
Die Kitaleitungen wurden von der Verwaltung gebeten, mit den Kindeseltern das persönliche Gespräch zu suchen und möglichst frühzeitig eine Tendenz abzufragen. Die Platzvergabe für die Betreuungsplätze der nach Rücksprache mit den Eltern zum Sommer wechselnden Kinder ist bereits erfolgt. Ist der Wechsel noch offen, erfolgt noch keine Wiederbesetzung. Die Platzvergabe wird derzeit in allen Einrichtungen zurückhaltend durchgeführt.
Zu 2.) Nach derzeitigem Stand werden zum 01.08.2018 insgesamt 1.018 Kinder eingeschult, rein rechnerisch könnte sich eine Rückstellungsquote für die in den Monaten Juli bis September Geborenen von 25 % ergeben. Aus den Angaben der Kindertagesstätten im Kitaplaner der Stadt Salzgitter kann die Anzahl der maximal betroffenen Kinder auf circa 220 Kinder geschätzt werden.
Zu 3.) Die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes wurde am 27.02.2018 beschlossen. Grundsätzlich ist eine formlose Erklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber der betroffenen Grundschule ausreichend. Diese muss – wie von den Kommunalen Spitzenverbänden eindringlich gefordert und darauf zwischenzeitlich vom Land Niedersachsen eingeführt - schriftlich bis zum 01. Mai eines Jahres vorliegen. Vorab ist eine Teilnahme aller Kinder an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtend.
Verfristete Anträge mit einem Eingangsdatum nach dem 01. Mai sind grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen. Der Ausschuss für Bildung und Kultur sowie der Jugendhilfeausschuss werden in ihrer nächsten Sitzung im Juni 2018 über die tatsächlichen Rückstellungserklärungen zum Schuljahr 2018/2019 unterrichtet werden.
Zu 4.) Ob und inwieweit durch diese gesetzliche Regelung zusätzliche Kosten entstehen werden und in welcher Höhe diese durch Landeszuweisungen gedeckt werden, lässt sich zurzeit noch nicht verlässlich einschätzen.
Anfrage
Nr. 1568/17 Straßenausbaubeiträge
Die FDP-Faktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Bescheide wurden in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 aufgrund der Satzung der Stadt Salzgitter über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen - Straßenausbaubeitragssatzung – erlassen. Wie hoch waren die eingeforderten Beiträge pro Bescheid?
2. Auf welche konkreten Baumaßnahmen bezogen sich die Bescheide?
3. Wie hoch waren die tatsächlichen Einnahmen aufgrund der Bescheide im genannten Zeitraum?
4. Welche tatsächlichen Kosten (Personal etc.) stehen den Einnahmen gegenüber?
Antwort der Verwaltung:
1. Die Anzahl der in den Jahren 2014 - 2017 erlassenen Beitragsbescheide und die jeweils festgesetzten Straßenausbaubeiträge sind in der Anlage dargestellt. (Die Anlage kann bei Interesse eingesehen werden, sie hier einzustellen, wäre zu umfangreich.)
2. Die ausgebauten Einrichtungen sind in der Anlage genannt. (s. o.)
3. Die Höhe der Einnahmen durch die Straßenausbaubeiträge ist abhängig von der Anzahl und dem Umfang der beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen. Dies wird über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Durchführung beitragspflichtiger Straßenbaumaßnahmen gesteuert und setzt entsprechende Entscheidungen der Selbstverwaltungsgremien voraus. Aufgrund der abgerechneten Maßnahmen und unter Berücksichtigung der in den Beitragsbescheiden und Ratenvereinbarungen vorgegebenen Fälligkeiten wurden in den Haushaltsjahren 2014 - 2017 folgende Einzahlungen gebucht:
2014: 174.555 €
2015: 368.125 €
2016: 212.578 €
2017: 19.869 €
Beitragsausfälle infolge eines aus Billigkeitsgründen gebotenen Erlasses waren nicht zu verzeichnen.
4. Die Bearbeitung von Straßenausbaubeitragsangelegenheiten (beitragsrechtliche Beurteilungen und Stellungnahmen, Beitragsberechnungen, Beitragsveranlagungen, Mitwirkung in Klageverfahren) ist dem Fachdienst 61 zugewiesen. Die Sachbearbeitung erfolgt aktuell mit einer Personalkapazität von insgesamt geschätzt 0,84 Vollzeitstellen, die sich auf mehrere Planstellen verteilen. Ausgehend von den maßgebenden Personalkostendurchschnittsätzen 2017 entstehen dafür Personalkosten in Höhe von 59.671 €/Jahr. Unter Berücksichtigung eines pauschalen Zuschlages in Höhe von 10 % für Personalaufwendungen, die in anderen Fachdiensten entstehen (insbesondere im FD 66), kann davon ausgegangen werden, dass insgesamt Personalkosten in Höhe von 65.638 €/Jahr für die Bearbeitung der Straßenausbaubeitragsangelegenheiten anfallen.
Anfrage
Nr. 1567/17 Hundesteuer
Im Jahr 2016 betrugen die Einnahmen aus der Hundesteuer 633.100 €. Für das Jahr 2018 sind 650.000 € veranschlagt.
Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung der Frage, welche Kosten für die Erhebung der Steuer (z. B. Personalkosten) den Einnahmen gegenüber stehen.
Antwort der Verwaltung:
Die Personalkosten verteilen sich auf 2 Teilzeitkräfte, die mit einem Stellenanteil von je 50% ihrer Arbeitsrate für die Hundesteuer tätig sind.
EG 6: 48.593 € zu 50% = 24.297 €, Anteil Hundesteuer 50% = 12.149 €
EG 5: 46.268 € zu 53,85 % = 24.915 €, Anteil Hundesteuer 50% = 12.458 €
Summe: 24.607 €
Zuzüglich Gemeinkostenzuschlag 20% = 4.921 €
Zuzüglich Sachkostenzuschlag 50% von 1,0385 Stellen = 5.037 €
(9.700 € pro volle Stelle)
Summe Personal-, Sach- und Gemeinkosten: 34.565 €
Die Berechnung erfolgte nach Ziffer 4 (Interne Leistungsverrechnung und Kostenerstattung) der Geschäftsordnung zur Kosten- und Leistungsverrechnung.
Antrag
Nr. 1556/17 Prüfauftrag bezüglich Spezialisierung bei der Berufsfeuerwehr
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Berufsfeuerwehr der Stadt Salzgitter bei der Ausbildung der Feuerwehrbeamten zukünftig Spezialisierungen in bestimmten Bereichen (z. B. Taucherausbildung) anbieten kann. Dabei soll festgestellt werden, ob eine Kooperation mit der/den Werksfeuerwehr-/en der in Salzgitter ansässigen großen Unternehmen möglich wäre.
Begründung:
Die Personalfluktuation bei der Berufsfeuerwehr in Salzgitter ist hoch und die Nach-/Besetzung von freien Stellen gestaltet sich schwierig. Daher soll geprüft werden, ob durch eine mögliche Spezialisierung in verschiedenen Bereichen
• die Attraktivität gesteigert wird, in Salzgitter als Feuerwehrbeamter tätig zu sein und
• eine längerfristige Bindung der Beamten erreicht wird.
Der Antrag wird mit 40 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen.
Anfrage
Nr. 1555/17 Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist
Die FDP-Ratsfraktion bittet um die Beantwortung der Frage, ob sich die Stadt Salzgitter um die Förderung des Bundes bei dem Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist “ beworben hat.
Falls ja, hat die Stadt eine Förderung erhalten, wie hoch ist die Förderung? Wurden durch die Förderung neue Fachkräfte für die Umsetzung des Programms eingestellt und welche anderweitigen Projekte wurden durch die Förderung verwirklicht?
Falls nein, warum ist eine Bewerbung nicht erfolgt?
(Durch das Programm werden aktuell bis zu 7.000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in Kitas und in der Fachberatung gefördert.)
Antwort der Verwaltung:
Die Stadt Salzgitter nimmt an diesem Bundesprojekt mit derzeit 17 Kitas teil. In der ersten Förderwelle von 2015-2019 wurden 5 Kitas in die Förderung aufgenommen. In der zweiten Förderwelle von 2016-2020 waren es 12 Kitas. Damit sind derzeit 17 Personen in diesem Bundesprojekt tätig. Teilweise konnten hierdurch Arbeitsverträge aufgestockt oder Neueinstellung getätigt werden.
Bereits in der Vorgängerform des Projektes von 2011 bis 2015 waren Kitas aus Salzgitter beteiligt. Das Projekt wird sehr gut von den Kitas angenommen und unterstützt zudem das Sprachförderprogramm „Sprache und Sprechen leben“ der Stadt Salzgitter. Es sind fast alle Ortschaften mit Kindertagestätten im Bundesprojekt vertreten. Sollte eine Verlängerung angeboten werden, wird sich die Stadt gegenüber den Kitaträgern um eine Beantragung der Fortsetzung bemühen.
Die Stadt Salzgitter erhält keine direkte Förderung, da sie keine eigenen Kitas unterhält. Die Einnahmen fließen direkt an die Kitaträger, welche wiederum davon Personal- und Sachkosten in den Kindertagesstätten finanzieren. Minimale Mehrkosten für besonders erfahrenes, ausgebildetes Fachpersonal werden in den Betriebskosten der Kitas zusätzlich abgerechnet. Dies ist jedoch nur in wenigen Kindertagesstätten der Fall.
Die Fachberatung im Bundesprojekt wird derzeit von 2 Personen wahrgenommen. Die erste Förderwelle wird von einer Mitarbeiterin des Paritätischen betreut, welche auch parallel die Sprachbeauftragte der Stadt Salzgitter ist. Sie ist beim Paritätischen BS/SZ angestellt, welcher auch die Abrechnung und die Einnahmeverwaltung direkt übernimmt.
Die zweite Förderwelle wird von einer Mitarbeiterin der Kath. Kirchengemeinde St. Marien in Salzgitter-Bad betreut. Auch hier wurde die Abrechnung und die Einnahmeverwaltung an jene übertragen.
Beide Fachberatungen sind im Verbund tätig und damit auch für die beteiligten Kitas der Landkreise Peine, Wolfenbüttel und Goslar zuständig.
Die Stadt Salzgitter ist im Bereich der Fachberatung lediglich an den Fahrtkosten beteiligt, die aus den Projektmitteln der Stadt Salzgitter für die Sprachförderung übernommen werden. Da beide auch im Rahmen der Projekte „Inklusion durch Enkulturation“ und „Sprache und Sprechen leben“ als Honorarkräfte tätig sind, können in Salzgitter hohe Synergieeffekte für die kindliche Sprachentwicklung durch Sprachbildung/ Sprachförderung im frühkindlichen Bereich erzielt werden.
Die Nutzung der Projektmittel für andere Maßnahmen wird in der zugrundliegenden Richtlinie ausgeschlossen.
Anfrage
Nr. 1554/17 Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung
Die FDP-Ratsfraktion bittet um die Beantwortung der Frage, ob sich die Stadt Salzgitter um die Förderung des Bundes bei dem Programm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ beworben hat.
Falls ja, hat die Stadt eine Förderung erhalten, wie hoch ist die Förderung? Wurden durch die Förderung neue Fachkräfte für die Umsetzung des Programms eingestellt und welche anderweitigen Projekte wurden durch die Förderung verwirklicht?
Falls nein, warum ist eine Bewerbung nicht erfolgt?
Hintergrund:
Seit April 2017 fördert die Bundesregierung mit dem genannten Programm niedrigschwellige Angebote für Familien, die bisher nicht oder nur unzureichend vom System der frühkindlichen Bildung erreicht werden. An rund 200 geförderten Standorten sollen im Rahmen des Bundesprogramms vielfältige Wege und Angebote erprobt und umgesetzt werden. Die einzelnen Standorte erhalten dafür bis Ende 2020 eine Förderung von bis zu 150.000 Euro pro Jahr für eine Koordinierungs- und Netzwerkstelle, Fachkräfte für die Umsetzung der Angebote sowie als zusätzliche Projektmittel. Gute Kindertagesbetreuung ermöglicht gleiche Chancen für alle Kinder. Doch bisher profitieren leider auch in Salzgitter nicht alle Familien gleichermaßen von Kindertagesbetreuung als Form der frühen Bildung. Das soll sich ändern: Auch Kindern, die bisher nicht oder nur unzureichend von der Kindertagesbetreuung erreicht wurden, soll der Einstieg in das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung erleichtert werden. Dieser Brückenbau in die frühe Bildung ermöglicht gleiche Startbedingungen für den sich anschließenden Bildungsweg der Kinder.
Die Antwort der Verwaltung:
Die Stadt Salzgitter hat sich um die Förderung des Bundes bei dem Programm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ beworben und bis 2020 Fördergelder in Höhe von 538.410,00 bewilligt bekommen. Derzeit wird aus aktuellem Anlass an einem Änderungsantrag gearbeitet, die Finanzierung bleibt weiterhin gesichert.
Ziel des Projektes ist es, Familien mit besonderen Zugangshürden ins Bildungssystem, wie benachteiligte Familien, Flüchtlings- und Migrantenfamilien die Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Ein niederschwelliges frühpädagogisches Angebot soll den Zugang zur Kita erleichtern und den Einstieg in das Regelsystem vorbereiten.
Im Rahmen der Projektrichtlinien sind für die Umsetzung des Projektes folgende Angebote entwickelt worden:
1. Ein niedrigschwelliges frühpädagogisches Angebot, das additiv zum bestehenden Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot für Kinder und ihre Familien entwickelt, erweitert und erprobt wird mit dem Ziel, den Weg in das Regelangebot der Kindertagesbetreuung vorzubereiten.
2. Eine Qualifizierungsmaßnahme für pädagogische Fachkräfte sowie weitere Personen.
Zu 1.) Das neu geschaffene Spielkreisangebot für Kinder im Alter von 1-3, bzw. 3-6 Jahren, und deren Eltern, orientiert sich an den spezifischen Bedürfnissen der oben beschriebenen Zielgruppe und hat einen hohen vorbereitenden und integrativen Charakter. Den räumlichen Bedingungen angepasst werden in den Spielkreisen bis zu 12 Kinder betreut. Eine Betreuungszeit von 3 x 3 Stunden in der Woche wird angeboten. An einem Tag werden die Eltern zur Teilnahme am Spielkreis eingeladen, um sie erleben zu lassen, wie Kinder angeleitet und gefördert werden können. Begleitende Elterngespräche mit unmittelbarem lebenspraktischem Bezug, Förderung eines Erfahrungsaustausches und Netzwerkbildung der Eltern untereinander und gegenseitige Unterstützung sind ebenfalls intendiert.
Pädagogische Ziele des Spielkreises:
• Vorbereitung auf den Besuch einer Kita bzw. Grundschule
• Kennenlernen von strukturierten Abläufen und erzieherischen Angeboten
• Alltagsintegrierte Förderung der Sprache im angeleiteten Miteinander und pädagogischem Handeln im Spielkreis
• Förderung der motorischen, kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung der Kinder
Sozialraumorientiert wurden 6 Spielkreisangebote in freier Trägerschaft geschaffen, in denen z.Zt. 62 Kinder betreut werden.
- Mütterzentrum 10 Kinder
- Famz. KunterBund 12 Kinder
- St. Hedwig, 8 Kinder
- Famz. Christ-König 8 Kinder
- Awista, 12 Kinder, ab Anfang 2018 2. Spielkreis 12 Kinder
Die Spielkreisangebote werden vom SOS Kinderdorf e.V., der Kirchengemeinde Noah, der Kath. Familienbildungsstätte und der AWO Salzgitter/Wolfenbüttel e.V. als Träger vorgehalten. Hierfür wurden insgesamt 16 neue Kräfte eingestellt, deren Qualifikation von Erzieherin/Erzieher bis zur ungelernten Honorarkraft reicht. Neben den Personalkosten werden auch Verwaltungs- und Sachkosten gefördert.
Die Arbeit der Spielkreise wird gestärkt durch die Patenschaft zu einer jeweiligen „Anker-Kita“ des Trägers. Fachlicher Austausch sowie gemeinsame Aktionen mit den Kindern werden integrativ implementiert. Die Bereitstellung von Räumlichkeiten erfolgt in den Kitas, zu Zeiten in denen die Räume nicht genutzt werden oder in nahegelegenen Gemeindehäusern bzw. Stadtteiltreffs.
Die infrage kommenden Kinder/Familien sind in den Wartelisten der Kitas erfasst, sie können aber auch von Initiativen in den Stadteilen oder von Sozialarbeitern (ASD) in den Bezirken an die Koordination des Projektes gemeldet werden.
Das beschriebene Angebot unterstützt die Stadt in ihren Bemühungen, Familien in ihrer besonderen Lebenssituation zu stabilisieren und die gesellschaftliche Integration zu erleichtern.
Zu 2.) Qualifizierungsmaßnahmen für die Schulung von Fachkräften mit Migrationshintergrund bzw. Fluchterfahrung, mit ausreichend deutschen Sprachkenntnissen.
Das Angebot richtet sich an interessierte Personen, die mindestens zwei Sprachen sprechen, Interesse an der Arbeit mit Kindern haben, kontaktfreudig und neugierig sind. Die qualifizierten Teilnehmer können in Spielkreisen, Rucksackgruppen, u.U. in Kitas eingesetzt werden. Perspektivisch soll ein Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden, z.B. als Vorbereitung auf eine Ausbildung in der Tagespflege.
Diese Qualifizierung ist konzipiert für Teilnehmer_innen mit Migrationshintergrund bzw. Fluchterfahrung, die über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Aufgrund ihrer Mehrsprachigkeit könnte dieser Personenkreis eine Mittlerfunktion zu Familien mit anderem kulturellen Hintergrund in unseren frühkindlichen Bildungseinrichtungen einnehmen.
Die Schulung hat im Oktober 2017 begonnen, umfasst 76 Unterrichtsstunden und schließt mit einer Prüfung und einem Praktikum in Kitas Anfang März 2018 ab.
In verschiedenen Modulen werden Grundlagen der frühkindlichen Erziehung und Bildung, pädagogische und interkulturelle Inhalte vermittelt, durch reflexive Einheiten das eigene Erziehungsverhalten überdacht und auf die praktische Arbeit mit Kindern vorbereitet.
Neben der inhaltlichen Vermittlung durch Referenten gibt es eine muttersprachliche Kursbegleitung, deren Aufgabe es ist, die Teilnehmenden bei der inhaltlichen Erarbeitung der Schulungseinheiten zu begleiten, darüber hinaus wird eine Kinderbetreuung angeboten.
An der aktuellen Qualifizierungsmaßnahme werden 26 weibliche Teilnehmerinnen und 2 männliche Teilnehmer mit Migrationshintergrund geschult.
Zusätzlich kann die Stadt aus Projektmitteln eine Stelle mit 19,5 Wochenstunden zur Netzwerkkoordination vorhalten. Die Ausschreibung ist erfolgt und die Besetzung wird voraussichtlich in Kürze erfolgen. Sie wird inhaltlich an die Jugendhilfeplanung im FD 51 angedockt.
Antrag
Nr. 1466/17 Haushalt 2018; Zuschüsse an die AIDS-Hilfe, Änderungsantrag zur Vorlage 1309/17
Beschlussvorschlag:
Der zweite Satz der Beschlussvorlage 1309/17 wird wie folgt geändert:
Die Mittel werden aus der Ersparnis der Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche und Ratsmitglieder bereitgestellt.
Begründung:
Eine Erhöhung der Gewerbesteuer soll nicht erfolgen.
Der Antrag wurde zurückgezogen.
Antrag
Nr. 1419/17 Haushalt 2018; Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche und Ratsmitglieder
Beschlussvorschlag:
1. Der Ansatz für 2018 des Sachkontos 4421100 in Höhe von 350.000 € wird auf 252.100 € reduziert.
2. In der Satzung über Aufwandsentschädigung, Ersatz von Verdienstausfall und Auslagen, Fahr- und Reisekosten (Entschädigungssatzung) vom 12. September 2012 werden die §§ 2 und 3 wie folgt neugefasst:
§ 2 Aufwandsentschädigungen einschließlich Kinderbetreuungskosten für Ratsmitglieder und nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder
(1) Ratsfrauen und Ratsherren erhalten für ihre Teilnahme an den Rats- und Ausschusssitzungen Aufwandsentschädigungen in Form von Sitzungsgeldern. Für die Teilnahme an einer Ratssitzung werden 100 € gewährt, für die Teilnahme an einer Ausschusssitzung 21 €. Dieser Betrag erhöht sich um 9 €, wenn Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betreut werden.
(2) Neben der Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhalten die 1.Bürgermeisterin oder der 1. Bürgermeister und die 2. Bürgermeisterin oder der 2. Bürgermeister sowie die Vorsitzenden der Ratsfraktionen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 400 € je Kalendermonat. Im Fall einer Doppelspitze kann die Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
(3) Neben der Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhält die Ratsvorsitzende oder der Ratsvorsitzende eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 € je Kalendermonat.
(4) Die Entschädigungen für mehrere Funktionen der Absätze 2 und 3 sind aufeinander anzurechnen.
(5) Die Ratsmitglieder haben eigenständig die Aufstellungen für die Abrechnungen der Sitzungsgelder und Fahrtkosten bis zum 25. des Folgemonats einzureichen.
(6) Nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder erhalten für die Teilnahme an einer Ausschusssitzung 21 €. Dieser Betrag erhöht sich um 9 €, wenn Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betreut werden
(7) Ratsfrauen und Ratsherren, die vom Rat als Vertreterinnen oder Vertreter der Stadt Salzgitter in Organe von Eigengesellschaften oder von Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist, bestimmt oder entsandt wurden (z.B. Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsrat, Arbeitsausschüsse, Beiräte), wird neben der allgemeinen Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld gewährt, sofern sie von den Einrichtungen keine anderweitige Entschädigung (pauschale Aufwandsentschädigung oder ein Sitzungsgeld) erhalten. Die Höhe des Sitzungsgeldes beträgt 21 € je Sitzung. Verdienstausfall wird für die Teilnahme an Sitzungen dieser Gremien nicht erstattet.
§ 3 Aufwandsentschädigungen einschließlich Kinderbetreuungskosten für Ortsratsmitglieder
(1) Die Mitglieder der Ortsräte erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsrates sowie an den Sitzungen der Ortsratsfraktionen eine Aufwandsentschädigung als Sitzungsgeld in Höhe von 21 € je teilgenommene Sitzung. Das Sitzungsgeld erhöht sich um 9 €, wenn Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betreut werden.
(2) Die Ortsbürgermeisterin oder der Ortsbürgermeister erhalten je Kalendermonat folgende Aufwandsentschädigung:
in Ortschaften mit weniger als 5.000 Einwohnern 160 €
in Ortschaften mit 5.001 bis 10.000 Einwohnern 173 €
in Ortschaften mit 10.001 bis 20.000 Einwohnern 186 €
in Ortschaften mit 20.001 bis 40.000 Einwohnern 200 €
in Ortschaften mit mehr als 40.000 Einwohnern 266 €
(3) Die stellvertretenden Ortsbürgermeisterinnen oder die stellvertretenden Ortsbürger-meister erhalten je Kalendermonat eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Hälfte der Aufwandsentschädigung für die Ortsbürgermeisterin oder den Ortsbürgermeister. Üben die stellvertretenden Ortsbürgermeisterinnen oder stellvertretenden Ortsbürgermeister das Amt der Ortsbürgermeisterin oder des Ortsbürgermeisters länger als 7 Tage im Kalendermonat, mindestens aber 2 Wochen im Zusammenhang aus, er-halten sie stattdessen die sich aus Abs. 2 ergebende Aufwandsentschädigung für die Ortsbürgermeisterin oder den Ortsbürgermeister in voller Höhe.
(4) Für die Berechnung der Aufwandsentschädigungen nach Abs. 2 sind jeweils für ein Kalenderjahr die Einwohnerzahlen maßgebend, die sich aus der durch die Stadt Salzgitter erstellten Einwohnerstatistik für den 1. Januar des jeweiligen Jahres ergeben.
Begründung:
Die Aufwandsentschädigungen werden zukünftig in Form eines Sitzungsgeldes nach der Anzahl der Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen gezahlt. Für eine Ratssitzung werden 100 €, für eine Ausschusssitzung 21€ pro Teilnahme gewährt. Die Aufwandsentschädigung der Fraktionsvorsitzenden und Bürgermeisterin/Bürgermeister werden um 80,00 €/Monat, die Entschädigung für den Ratsvorsitzenden um 60,00 €/Monat gekürzt. Die Ortsbürgermeister erhalten zukünftig eine gekürzte Aufwandsentschädigung, dafür wird ihnen wie den Mitgliedern der Ortsräte ein Sitzungsgeld gezahlt.
Die Zahlung von Sitzungsgeldern ergibt nicht nur eine Ersparnis von 98.100 €/Jahr, sondern ist auch gerechter. Die Spanne von Teilnahmen der Ratsmitglieder im Zeitraum vom 01.11.2016 bis 31.10.2017 an Rats- und Ausschusssitzungen reicht von 23 bis 93. Dennoch erhalten alle Ratsmitglieder nach der bisherigen Regelung dieselbe Aufwandsentschädigung. Durch die Ersparnis von 98.100 €/Jahr setzt der Rat ein Zeichen, der angespannten finanziellen Lage der Stadt Salzgitter entgegenzuwirken.
Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen bei 37 Nein-Stimmen abgelehnt.
Antrag
Nr. 1418/17 Haushalt 2018; Personalkosten Fraktionen
Beschlussvorschlag:
1. Der Ansatz für 2018 des Sachkontos 4431410 in Höhe von 560.000 € wird auf 505.000 € reduziert. - 55.153,76 €
2. Punkt 3.2 in der Richtlinie zur Finanzierung der Fraktionen des Rates und der Ortsräte der Stadt Salzgitter wird in Absatz 2 folgendermaßen geändert:
„Diese betragen bei
• einer Fraktionsstärke bis 10 Mitgliedern:
½ Fraktionsgeschäftsführer/in maximal wie Entgeltgruppe 12, Stufe 6 TVöD
1 Mitarbeiter/in auf 450 Euro Basis.
• einer Fraktionsstärke über 10 Mitgliedern:
1 Fraktionsgeschäftsführer/in maximal wie Entgeltgruppe 12, Stufe 6 TVöD
1 Mitarbeiter/in maximal wie Entgeltgruppe 8, Stufe 6 TVöD“
Begründung:
Fraktionen mit einer Stärke bis 10 Mitgliedern steht neben der halben Stelle eines Fraktionsgeschäftsführers bzw. einer Fraktionsgeschäftsführerin auch eine halbe Stelle für einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin zu. Diese Stelle wird maximal nach Entgeltgruppe 8, Stufe 6 TVöD bezahlt. Im Rat der Stadt Salzgitter gibt es in der aktuellen Legislaturperiode vier Fraktionen unter 11 Mitgliedern. Die halbe Mitarbeiterstelle für Fraktionen mit einer Stärke bis zu 10 Mitgliedern wird durch eine Stelle auf 450 €-Basis ersetzt, somit sind jährlich Einsparungen in Höhe von ca. 55.150,00 € zu erzielen.
Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen bei 39 Nein-Stimmen abgelehnt.
Antrag
Nr. 1417/17 Haushalt 2018; SZ Mobil-Ticket
Beschlussvorschlag:
Der Ansatz für 2018 des Sachkontos 4339501 in Höhe von 200.000 € wird auf 0 € reduziert. Die Einführung des Sozialtickets wird verschoben.
Begründung:
Salzgitter ist finanziell nicht in der Lage, die Kosten für das Sozialticket zu tragen. Der Regionalverband geht von Mindereinnahmen in Höhe von 1,23 Mio. € bis 1,54 Mio. € pro Jahr aus und erwartet, dass diese Kosten von der Stadt getragen werden. Der LK Wolfenbüttel geht in seinen Kalkulationen bei 2.000 Nutzern von Kosten in Höhe von 1,3 Mio. € pro Jahr aus. Da die Befürworter des Sozialtickets nicht von entstehenden Kosten, sondern von dem Erwirtschaften von „Gewinn“ ausgehen, soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme zu begründen. Solange soll das Sozialticket nicht eingeführt werden.
- Ersparnis: 200.000 €
Der Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen bei 40 Nein-Stimmen abgelehnt.
Antrag
Nr. 1416/17 Umwandlung SZ-Watenstedt
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die IGWS GmbH liquidiert werden kann. Steuerliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte sollen berücksichtigt werden. Das Gesellschaftsvermögen wird an die Gesellschafter ausgezahlt.
Begründung:
erfolgt mündlich.
Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen bei 35 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Antrag
Nr. 1415/17 Haushalt 2018; Umwandlung SZ-Watenstedt
Beschlussvorschlag:
Der Ansatz für 2018 der Maßnahme 0230023900 – Umwandlung SZ-Watenstedt in Höhe von 250.000 € wird gestrichen.
- 250.000 €
Begründung:
erfolgt mündlich.
Der Antrag wird mit 2 Ja-Stimmen bei 37 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Anfrage
Nr. 0943/17 Kreuzung Kattowitzer Straße/Bruchmachtersenstraße/Willy-Brandt-Straße (ehemaliger Kreisel) in SZ-Lebenstedt und Kreuzung An der Heerstraße/Burgbergstraße in SZ-Lichtenberg
Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:
Wie hoch sind die jeweiligen jährlichen Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten der beiden Kreuzungen?
Antwort der Verwaltung:
Für die Ermittlung der jährlichen Unterhaltungskosten ist, wie in der Finanzplanung für Neubauprojekte, der Wert der 1,5 % der Wiederherstellungskosten zugrunde gelegt.
Für Mischflächen (Straße/Gehweg/Grünfläche) beträgt der Herstellungspreis aktuell 100 €/m². Daraus ergeben sich folgende Werte:
1. Kreuzung Lebenstedt (Bruchmachtersenstraße/Kattowitzer Straße/Willy-Brandt-Straße): 7.000 m² x 100 €/m² x 1,5 % = 10.500 €/Jahr Unterhaltungskosten. Die Kosten für Beleuchtung und Lichtzeichenanlagen betragen 8.430 €/Jahr.
2. Kreuzung Lichtenberg (An der Heerstraße/Burgbergstraße): 4.000 m² x 100 €/m² x 1,5 % = 6.000 €/Jahr Unterhaltungskosten. Die Kosten für Beleuchtung und Lichtzeichenanlagen betragen 5.925 €/Jahr.
Antrag
Nr. 0932/17 Verschönerung der Turnhalle in SZ-Lichtenberg
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, mit welchen Kosten zu rechnen ist, um die Turnhalle in Salzgitter-Lichtenberg mit Graffiti kunstvoll mit Sportmotiven zu gestalten. Zugleich soll die Gestaltung im Rahmen eines Projektes mit dem Jugendzentrum Lichtenberg erfolgen.
Begründung:
Die Turnhalle in SZ-Lichtenberg ist von außen betrachtet mit Schmierereien verunstaltet, insbesondere zur Parkplatzseite (Westseite) und optisch ein negativer Blickfang. Durch „kunstvolle“ Graffiti könnte das äußere Bild der Halle aufgewertet und verschönert werden. Die Motive sollen sich auf sportliche Themen beziehen, möglicherweise unter Einbeziehung der Wappen der örtlichen Vereine, die die Turnhalle nutzen.
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Antrag
Nr. 0859/17 Haushalt 2017; Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0694/17 Wirtschaftsplan SRB/Investitionsdarlehen Kernhaushalt – Bau einer Seepromenade
Beschlussvorschlag:
Der Bau einer Seepromenade und die Vergabe weiterer Planungsleistungen wird zunächst ausgesetzt. Die Kreditermächtigung unter der Investitionsnr. 2040055915 (Haushaltsausgaberest) wird wie folgt reduziert: Ansatz (bisher): 1.410.000 € Ansatz (neu): 275.000 € zzgl. bereits für Planungsleistungen gebundener Mittel
Begründung:
Die Seepromenade soll in zeitlichem Zusammenhang mit dem Masterkonzept „Weiterentwicklung Salzgitter-See“ der Allianz für die Region aus 2015 entwickelt und konkretisiert werden (vgl. Antrag 0459/17).
Der Antrag wird mit 18 Ja-Stimmen bei 25 Nein-Stimmen abgelehnt.
Antrag
Nr. 0854/17 Haushalt 2017; Geschwindigkeitsmessanlagen/Dialog Displays Gemeinsamer Antrag SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
Antrag:
Neu: 3243010900 – Dialog Displays 12.000 € 3244010900 – Geschwindigkeitsmessanlage 205.000 € Einnahmeerhöhung 2017 + 200.000 € Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine regelmäßige Umsetzung eines Kamerasystems zwischen den Starenkästen unter Einhaltung von Eich- und Messvorgaben sachgerecht umgesetzt werden kann. Es soll dabei auch dargestellt werden, welcher Aufwand bei einer solchen Umsetzung entsteht. Die Beschaffung von zwei Starenkästen wird bis zur Vorlage der Prüfergebnisse gesperrt und erfolgt vorbehaltlich einer Freigabe durch den Verwaltungsausschuss.
Sachverhalt:
Es sollen folgende Geräte angeschafft werden: 1 semi-stationäre Anlage 182.000 € 3 Starenkästen 105.000 € 1 Kamerasystem 50.000 € 4 Dialog Displays 24.000 € Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsresten: 3243010900 – Dialog Display 12.000 € 3244010900 – Geschwindigkeitsmessanlage 132.000 € (207.000 € - 75.000 € Umsetzung Upener Kreuzung)
Der Antrag wird mit 38 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen beschlossen.
Antrag
Nr. 0759/17 Haushalt 2017; FD 41 – Kulturentwicklungsplan – Gemeinsamer Antrag SPD, CDU, M.B.S., Bündnis 90/Die Grünen und FDP
Für die Erstellung eines Kulturentwicklungsplans mit gutachterlicher Begleitung sind für 2017 weitere 20.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sind aus dem Kultur-Budget zu finanzieren.
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Anfrage
Nr. 0680/17 Anmeldungen Grundschule St. Michael
Mit Beschluss vom 22.02.2017 wurde die Verwaltung ermächtigt, im Einvernehmen mit der Grundschule St. Michael beim Niedersächsischen Kultusministerium einen Antrag auf Erhöhung der Anzahl der bekenntnisfremden Schülerinnen und Schüler auf 49 % der Gesamtschülerzahl zu stellen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hat sich die Zahl der Anmeldungen an der Schule St. Michael für das Schuljahr 2017/2018 entwickelt?
2. Wie hoch ist die Zahl der Anmeldungen bekenntnisfremder Schülerinnen und Schüler?
Antwort der Verwaltung:
Vorbemerkung: Bei der Grundschule (GS) St. Michael handelt es sich um eine öffentliche Grundschule für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses (§ 129 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)). Nach § 129 Abs. 3 NSchG können auch Schülerinnen und Schüler, die diesem Bekenntnis nicht angehören aufgenommen werden, soweit dadurch der Anteil der bekenntnisfremden Schülerinnen und Schüler an der Gesamtschülerzahl den in § 157 Abs. 1 Satz 1 NSchG genannten Vomhundertsatz nicht überschreitet. Der Vomhundertsatz ist auf 30 % festgesetzt. Die Stadt Salzgitter hat im Einvernehmen mit der GS St. Michael beim Niedersächsischen Kultusministerium einen Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach § 129 Abs. 3 Satz 2 NSchG gestellt. Diese Ausnahme wurde durch das Kultusministerium mit Schreiben vom 01.03.2017 mit sofortiger Wirkung genehmigt. Für die Schuljahre 2016/2017 bis 2019/2020 besteht die Möglichkeit, den Anteil der bekenntnisfremden Schülerinnen und Schüler bis zu 49% auszuweiten. Katholische Kinder aus Salzgitter können sich unabhängig von ihrem Wohnort an der GS St. Michael anmelden und müssen dort auch aufgenommen werden. Schülerinnen und Schüler fremden Bekenntnisses werden nach Kapazität aufgenommen. Über die Aufnahme von bekenntnisfremden Schülerinnen und Schülern entscheidet die Schulleitung. Es sind vorrangig die Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, denen gemäß § 63 Abs. 3 Satz 4 NSchG der Besuch einer Bekenntnisschule gestattet ist oder die eine Schwester oder einen Bruder haben, die oder der den 1., 2. oder 3 Schuljahrgang der Schule besucht. Im Übrigen ist ein Losverfahren durchzuführen. Auch wenn die Anzahl der bekenntnisfremden Schülerinnen und Schüler an der GS St. Michael erhöht wurde, um einen Ausgleich der Anteile von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an den Grundschulen in Salzgitter zu erreichen, sind diese Kinder bei der Aufnahme an der Bekenntnisschule nicht zu bevorzugen.
Frage 1:
Die Grundschule St. Michael beabsichtigt für das Schuljahr 2017/2018 drei erste Klassen einzurichten und möchte diese mit jeweils 23 Schülerinnen und Schülern besetzen. Die Schule kann so jederzeit neu hinzuziehende katholische Kinder aufnehmen. Für das Schuljahr 2017/2018 stehen zu Schuljahresbeginn insgesamt 69 Plätze zur Verfügung. Der Schule lagen 54 Anmeldungen für das Schuljahr 2017/2018 vor (48 Katholiken und 6 bekenntnisfremde Geschwisterkinder). Drei Kinder werden das erste Schuljahr wiederholen. Es standen somit 12 Plätze freie Plätze zur Verfügung. Für das Schuljahr 2017/2018 standen 31 bekenntnisfremde Kinder auf der Warteliste der GS St. Michael. Am 08.06.2017 hat ein Losverfahren stattgefunden, da die Zahl der Kinder auf der Warteliste die Zahl der festgesetzten Kapazität überstieg.
Frage 2:
Bei den 69 Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2017/2018 an der GS St. Michael aufgenommen werden, handelt es sich um 48 katholische Kinder und 21 Kinder mit fremden Bekenntnis; davon haben 6 Kinder einen Flüchtlingsstatus.
Antrag
Nr. 0469/17 Erstellung eines Mietspiegels
Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Interessenverbänden und den Wohnungsgesellschaften in Salzgitter einen einfachen Mietspiegel für die Stadt Salzgitter zu erstellen.
Begründung:
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Er liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien. Der Mietspiegel vereinfacht die Arbeit der Gerichte bei Verfahren über die ortsübliche Vergleichsmiete. Zudem hilft es Mieter und Vermieter gleichermaßen die richtige, also ortsübliche, Miete bei Neuvermietung zu finden. Auch die Stadt Salzgitter kann bei der Anmietung für Wohnraum (z. B. für Asylanten/Flüchtlinge) auf die ortsübliche Vergleichsmiete zurückgreifen. Die örtlichen Interessenverbände für Mieter (Mieterbund e. V.) und für Vermieter (Haus & Grund) unterstützen die Erstellung eines Mietspiegels und wären bereit, hierbei mitzuwirken. Auch die Wohnungsgesellschaften (Wohnbau, TAG usw.) könnten einen Beitrag zur Erstellung des Mietspiegels leisten.
Der Antrag wird mit 13 Ja-Stimmen bei 26 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.
Antrag
Nr. 0437/17 Geschwindigkeitsmessung in SZ-Lichtenberg
Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, auf der Burgbergstraße in SZ-Lichtenberg regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.
Sachverhalt:
Lichtenberger Anwohner beschweren sich seit längerer Zeit, dass sich sehr viele Verkehrsteilnehmer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Besonders nach der Ortseinfahrt aus Richtung Oelber bremsen die Wenigsten ab, sondern fahren in erhöhtem Tempo in die langgezogene Rechtskurve hinein, um dann den Ort in diesem erhöhten Tempo zu durchfahren. Das Gefahrenpotenzial auf der Straße ist groß, da die Straße von vielen Fußgängern genutzt wird, besonders morgens und mittags, wenn die Grundschüler sich auf dem Schulweg befinden. Hinzu kommt, dass die Straße aufgrund von Fahrzeugen, welche am Straßenrand parken, verengt und damit unübersichtlich ist.
Der Antrag wird einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen.
Antrag
Nr. 0390/17 Belegung der Flüchtlingsunterkunft II, Hans-Birnbaum-Str. 30, 38229 Salzgitter, Änderungsantrag zum Antrag 0338/17 der Ratsfraktionen der SPD, M.B.S. und Bündnis 90/Die Grünen
Antrag:
Der erste Absatz in der Vorlage 0338/17 wird gestrichen.
Sachverhalt:
Es soll zunächst geprüft werden, ob die Nutzung der als Flüchtlingsunterkunft angemieteten Immobilie für eine andere Nutzung geeignet ist. Bis dahin soll die Immobilie jedoch als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt werden. Hintergrund sind die bereits eingegangenen Verpflichtungen der Stadt in Höhe von 60 T € für Reinigungskosten, Sicherheitsdienst und beschafftes Inventar, das Drohen von Schadensersatzforderungen aufgrund der bereits erfolgten Ausschreibung, der Mietkosten in Höhe von 36 T€ zzgl. weitere Kosten für Möblierung in Höhe von 7.500 €. Diese Kosten fallen unabhängig von der Nutzung an. Erst wenn eine realistische alternative Nutzung gefunden wurde und zeitgleich sich die Lage der Flüchtlinge stabilisiert hat, so dass die Unterkunft tatsächlich nicht mehr als Flüchtlingsunterkunft benötigt wird, soll der Rat eine Entscheidung über die weitere/geänderte Nutzung treffen. Ein „Leerstand“ der Immobilie ist kein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern.
In geheimer Abstimmung wird der Antrag mit 24 Nein-Stimmen bei 16 Ja-Stimmen abgelehnt.
Anfrage
Nr. 0358/17 Stollenverfüllungen im Stadtgebiet
Im Jahr 2000 kam es auf einem privaten Grundstück zu einem Tagesbruch, aufgrund dessen die Aufarbeitung der Luftschutzproblematik veranlasst wurde. Im Jahr 2007 war die erforderliche Gefahrenbeseitigung abgeschlossen. Den betroffenen Grundstückseigentümern wurde seinerzeit unter dem Vorbehalt einer gesonderten Entscheidung über die Kostentragung auferlegt, die Gefahren zu beseitigen. Für die Verfüllung sind Kosten in Höhe von 5.039.959,45 € und allgemeine Kosten in Höhe von 152.413,12 € entstanden. Strittig war 2007 noch ein Betrag in Höhe von 169.431,40 € wegen einer Kürzung einer Schlussrechnung. Über diesen Betrag lief Ende 2007 noch ein Klageverfahren, welches 2008 abgeschlossen sein sollte. Eine Klage der Stadt gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Ansprüche nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz ist in allen Instanzen gescheitert. 2003 hat das Land Niedersachsen der Stadt Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von max. 5 Mio. Euro bewilligt. Bis November 2007 wurde ein Betrag in Höhe von 2.610.000,00 € ausgezahlt. Eine abschließende Abrechnung sollte erst erfolgen, wenn das Klageverfahren wegen der Kürzung einer Schlussrechnung abgeschlossen ist.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist die Klage wegen der gekürzten Schlussrechnung entschieden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
2. Ist mit dem Land bezüglich der Bedarfszuweisung endgültig abgerechnet worden?
3. a) Hat die Stadt Salzgitter Kostenerstattungsbescheide an die Eigentümer der jeweiligen betroffenen Grundstücke erlassen, um diese an den entstandenen Kosten zu beteiligen und eventuelle Restkosten einzufordern?
b) Wenn ja, haben die jeweiligen Grundstückseigentümer gezahlt oder gab/gibt es Widersprüche gegen die Bescheide?
c) Wenn es Widersprüche gab, wie viele Widersprüche gab es und wurden diese Widersprüche beschieden?
d) Wenn es Widerspruchsbescheide gab, wurde dagegen ein Klageverfahren geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
e) Wie hoch ist die Gesamtsumme aller Bescheide in Addition? f) Droht der Stadt Salzgitter die Einrede der Verjährung für eine mögliche Forderung gegen die jeweiligen Grundstücksinhaber? Wenn ja, wann?
Zu dieser Anfrage liegt noch keine Antwort der Verwaltung vor.
Anfrage
Nr.0330/17 Unterbringung von Flüchtlingen in Salzgitter
Die FDP-Ratsfraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen zur Unterkunft in SZ-Lichtenberg:
1. Welchen Kaufpreis hat die Stadt für den Erwerb der Immobilie gezahlt?
2. Wie viele Flüchtlinge sind aktuell dort untergebracht? Wie hoch ist die Anzahl der Bewohner, welche bereits als Flüchtling anerkannt sind, mit der Folge, dass diese dezentral untergebracht werden sollen?
3. Soll die Immobilie veräußert werden? Wenn ja, wann soll verkauft werden und welcher Preis wird angesetzt?
4. Gibt es bereits Interessenten?
Die Antwort der Verwaltung:
Frage 1:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2016 zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms in einer damals sehr außergewöhnlichen Situation sowie zur Sicherstellung der Unterbringung der Flüchtlinge und des sozialen Friedens in der Stadt Salzgitter beschlossen, eine Immobilie in Salzgitter-Lichtenberg zu erwerben (Beschlussvorlage 4858/16). Der Kaufpreis betrug 350.000 Euro.
Frage 2:
In der Unterkunft sind zum Stichtag der Anfragenbeantwortung 35 Flüchtlinge untergebracht. Davon sind 9 Personen anerkannt und 7 werden im Verlauf der 12. KW 2017 in eigene Wohnungen umziehen.
Frage 3:
Zurzeit wird die Immobilie als Flüchtlingsunterkunft genutzt und steht zur Veräußerung nicht zur Verfügung. Eine Nachnutzung oder Veräußerung wird durch die Verwaltung zu gegebener Zeit geprüft.
Frage 4:
Siehe Beantwortung zu Frage 3.